Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 737/2001 vom 05.12.2001

EU-Förderung für lokale Beschäftigungsstrategien

Die Europäische Kommission hat aktuell eine Aufforderung zur Einreichung von Fördervorschlägen für lokale Beschäftigungsinitiativen vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine kommunalrelevante Fördermaßnahme der EU. Für eine Förderung kommen u. a. folgende Aktivitäten in Betracht:

- Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungssituation auf lokaler Ebene;

- Entwicklung von Partnerschaften auf lokaler Ebene unter Einbeziehung von betroffenen Akteuren aus verschiedenen Bereichen;

- Studien und Forschungsarbeiten zur Vorbereitung der lokalen Beschäftigungsstrategien;

- Entwicklung und Umsetzung der lokalen Beschäftigungsstrategien;

- Begleitung, Benchmarking und Bewertung;

- Informationsaustausch, Verbreitung und Vernetzung.

Bei einer Förderung durch die EU beläuft sich der Förderbetrag auf höchstens 75 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Für die Einreichung von Fördervorschlägen gelten folgende Termine:

Erster Termin für die erste Antragsrunde ist der 22. Februar 2002 für Projekte, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 31. Dezember 2002 anlaufen. Zweiter Termin für die zweite Antragsrunde ist der 31. Januar 2003 für Projekte, die zwischen dem 01. Oktober 2003 und dem 30. November 2003 anlaufen.

Weitere ausführliche Informationen sowie der Leitfaden für Antragsteller, die Antragsformulare und weitere Unterlagen können bei der Europäischen Kommission angefordert werden unter: Telefon: 0032-2-295 66 43 oder 295 43 80, Telefax: 0032-2-296 59 89, E-Mail: empl-article6@cec.eu.int.

Az.: III 841

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