Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 242/2019 vom 08.05.2019

EU-Gesetzespaket zu Bankenregulierung beschlossen

Am 16. April 2019 hat das Plenum des Europäischen Parlaments ein umfassendes Gesetzespaket zur Bankenregulierung angenommen. Vorangegangen war der legislativen Verabschiedung nach zähen Verhandlungen eine Einigung am 21. März 2019 zwischen dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament im Rahmen der sog. Trilogverhandlungen. Das Paket setzt dabei unter anderem die Vergaben von Basel III auf europäischer Ebene um.

Im Einzelnen wurde unter anderem die Eigenkapitalverordnung und -richtlinie (CRR/CRD), hier war der deutsche Europaparlamentarier Peter Simon von der S&D-Fraktion Berichterstatter, angepasst. Demnach müssen systemrelevante Banken künftig mehr Eigenkapital zur Verlustabdeckung bereitstellen und ihre Verschuldung begrenzen. Durch eine proportionale Regulierung sollen kleinere Finanzinstitute bürokratisch entlastet werden, dies gilt insbesondere die Meldepflichten betreffend. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere Entlastungen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind aber geboten.

Weiter wurde die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) überarbeitet, wonach auch künftig die Banken Vorsorgeinstrumente aufbauen müssen, damit im Falle eines Bankenausfalls zunächst auf Mittel der Banken zugegriffen wird und Abwicklungen nur mit minimalen Kosten für die Steuerzahler verbunden sind. Um in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Banken geordnet abwickeln zu können, wurden auch die Vorschriften für Geschäfte zwischen Unternehmen derselben Bankengruppe angepasst.

Ferner wurden zur Stärkung der europäischen Finanzaufsichtsbehörden, hierzu zählen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), Anpassungen beschlossen. Positiv hervorgehoben sei in diesem Zusammenhang, dass bei der Governance auch künftig nationale Besonderheiten und unterschiedliche Aufsichtsstrukturen berücksichtigt werden und dem Rat der Aufseher, der sich aus Vertretern nationaler Aufsichtsbehörden zusammensetzt, weiterhin zentrale Entscheidungsbefugnis innerhalb der verschiedenen europäischen Finanzaufsichtsbehörden eingeräumt wird.

Mit Blick auf die Bekämpfung von Geldwäsche wurden die Befugnisse der EBA gestärkt. Bei der Geldwäscheaufsicht soll die EBA nunmehr Informationen von den nationalen Behörden einholen, die Qualität der Aufsicht durch die Entwicklung gemeinsamer Standards verbessern und Risikobewertungen durchführen. Sie kann allerdings nur Entscheidungen gegenüber einzelnen Banken treffen, wenn die nationalen Behörden nicht tätig werden.

Die verabschiedeten Verordnungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bereits im kommenden Jahr, zur Umsetzung von Basel III, wird die Europäische Kommission dann erneut Vorschläge zur Anpassung der Bankenregulierung vorlegen.

Eine vertiefende Zusammenfassung der Europäischen Kommission zur Annahme des Bankenpakets kann eingesehen werden unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-2129_de.pdf . Die vom Plenum in Straßburg am 16. April 2019 angenommenen Verordnungen und Richtlinien können abgerufen werden unter www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-04-16-TOC_DE.html .

Az.: 41.13.7-001/001

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