Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 431/2020 vom 08.06.2020

Neuregelung bei Gebührensätzen für Anwohnerparkausweise

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2020 dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt (Bundesrat Drucksache 239/20).

Die Länder werden gemäß Artikel 2 des Gesetzes durch eine Änderung des § 6a Straßenverkehrsgesetz ermächtigt, die Gebühren für Anwohnerparkausweise durch eigene Gebührenordnungen anzupassen. Ebenso kann die Ermächtigung weiter auf die Kommunen übertragen werden. Dies vergrößert die Spielräume für zeitgemäß angepasste Gebühren jenseits der bisherigen Höchstgrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Allerdings bleibt der unzureichende bundeseinheitliche Gebührenrahmen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) dort bestehen, wo die Länder nicht aktiv werden. Es drohen in der Folge uneinheitliche Landesregelungen über Höchstsätze.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich auf Bundesebene für eine bundesweite Regelung ausgesprochen, die allen Kommunen diese Möglichkeit der Gebührenanhebung bietet. Wir werden das Thema im Rahmen des zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossenen Bündnisses für moderne Mobilität weiter verfolgen.

Az.: 33.2.1-002/001

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