Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 544/2020 vom 20.07.2020

Erleichterungen bei der GRW-Investitionsförderung

Bund und Länder haben Erleichterungen bei der Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Konjunkturpakets und der dort vorgesehenen Aufstockung der regionalen Wirtschaftsförderung um 500 Mio. Euro.

Bessere Förderbedingungen seit 14. Juli 2020

Die Förderbedingungen sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erleichtert werden, um mehr Projekte zu fördern und die Regionen somit bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Folgende Erleichterungen des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmens von Bund und Ländern gelten seit 14. Juli 2020:

  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten befristet niedrigere Anforderungen an förderungsfähige Investitionsvorhaben hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des Investitionsvolumens: Bis 31. Dezember 2021 können auch Vorhaben mit GRW-Mitteln gefördert werden, mit denen die Zahl der Arbeitsplätze in der betreffenden Betriebsstätte um mindestens 5 Prozent erhöht wird oder deren Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der Betriebsstätte um mindestens 25 Prozent übersteigt. Die geforderte sogenannte besondere Anstrengung der Unternehmen wird damit jeweils halbiert. Dies trägt dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld Rechnung und ermöglicht den Ländern, mehr Investitionsvorhaben als regulär zu unterstützen.
  • Für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird bis Ende des Jahres 2023 der GRW-Höchstfördersatz auf 95 Prozent heraufgesetzt, so dass der kommunale Eigenanteil gegenüber dem bisherigen Status quo halbiert werden kann. Dies stärkt die Investitionen in die Attraktivität der regionalen Wirtschaftsstandorte und entlastet die Kommunen finanziell.
  • Projektzeiträume können vorübergehend flexibler gehandhabt werden, um Verzögerungen aufgrund der Corona-Krise zu begegnen.
  • Für Umweltschutzinvestitionen, die über die geltenden deutschen und europäischen Normen hinausgehen, wurde die bestehende Deckelung der Förderung dauerhaft aufgehoben. Förderbeträge für umweltschonende Investitionen werden nicht mehr durch die Regionalfördersätze begrenzt und so attraktiver. Außerdem können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen von der Förderung profitieren.

Mittelaufstockung im Rahmen des Konjunkturpakets

Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstrukturen in der Corona-Pandemie wird die Bundesregierung im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets in diesem und im nächsten Jahr jeweils zusätzliche 250 Mio. Euro für die GRW zur Verfügung stellen. Insgesamt stehen damit in diesem Jahr 850 Millionen Euro bereit, mit denen Ausgaben der Länder in gleicher Höhe kofinanziert werden können.

Einschätzung der Geschäftsstelle

Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument der Regionalpolitik, um in wirtschaftlich schwächeren Regionen Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze zu setzen. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket und den verbesserten Förderbedingungen seitens des Bundes und der Länder kann unter anderem der von der Pandemie besonders getroffene Tourismussektor in den Städten, Landkreisen und Gemeinden gestärkt werden.

Eine allgemeine dauerhafte Anhebung der GRW-Mittel wurde auch in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ als wirksame Maßnahme identifiziert. Die Geschäftsstelle tritt auch aufgrund der wiederholt erwiesenen Wirksamkeit der Förderung für ein finanziell stärker aufgestelltes gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ein.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur GRW auf der Webseite des BMWi: www.bmwi.de

Schwerpunkt Wirtschaft und Tourismus auf der Webseite des DStGB: www.dstgb.de

Az.: 30.0.3-002/002

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