Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 633/2008 vom 26.09.2008

Erlass des NRW-Innenministeriums zum Cashpooling

In der kommunalen Praxis wird in jüngster Zeit immer häufiger das Thema Liquiditätsverbund (Cashpooling) diskutiert. In etlichen Städten und Gemeinden werden auch bereits verschiedene Modelle des Liquiditätsverbundes in der Praxis eingesetzt.

Aufgrund von Anfragen zur Zulässigkeit und zu den Rahmenbedingungen eines Liquiditätsverbundes zwischen den Kommunen und ihren privatrechtlichen Beteiligungen sowie ihren Sondervermögen nach § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und gemeindlichen Anstalten nach § 114 a GO NRW (nachfolgend „Beteiligungen“) hat das Innenministerium in einem Erlass Hinweise für den Rahmen, der von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Beteiligten im Einzelnen auszugestalten ist, gegeben (Az.: 34-48.02.02/01). Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gemeindehaushaltsrecht“, „NKF“, „IM-Erlasse“ abrufbar.

Liquiditätsverbund (Cashpooling) bedeutet, dass Kommunen und ihre Beteiligungen die jeweils zur Verfügung stehende Liquidität auf einem gemeinsamen Konto zusammenführen. Dadurch kann die notwendige Kreditaufnahme insgesamt minimiert werden und können für die verfügbare Liquidität günstigere Konditionen erzielt werden.

Der StGB NRW hatte im Vorfeld Gelegenheit, zu dem Erlassentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft hat den Erlassentwurf daraufhin diskutiert. Die Anmerkungen aus dem Finanzausschuss sind zum großen Teil in den Erlass aufgenommen worden.

Az.: IV/1 904-18

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