Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 573/2019 vom 01.10.2019

Erlass des MHKBG zu § 3 Abs. 2 BauGB

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hat am 26. September 2019 den Erlass "Hinweise in der Bekanntmachung von Auslegungsbeschlüssen kommunaler Bauleitpläne nach § 3 Abs. 2 BauGB" veröffentlicht. Der Erlass nimmt Bezug auf zwei aktuelle Entscheidungen des OVG Münster und erläutert diese.

In den Urteilen beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob die Bekanntmachung zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Zusatz, dass Stellungnahmen bei der Antragsgegnerin schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden könnten, eine Formulierung enthielt, die geeignet war, einzelne Bürger von einer Beteiligung im Aufstellungsverfahren abzuhalten. Das OVG Münster bejahte dies mit der Begründung, dass § 3 Abs. 2 BauGB diese Form nicht vorschreibe, sodass zum Beispiel auch eine Stellungnahme per E-Mail zulässig sei. Der Erlass des MHKBG ist für unsere Mitgliedskommunen unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Städtebau abrufbar.

Az.: 20.1.1.4.3-001/001

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