Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 799/2005 vom 07.11.2005

Erlass der Gewerbesteuer der Ihr Platz GmbH & Co. KG

Mit Mitteilungsnotiz Nr. 731 hatten wir bereits über die Anträge der Ihr Platz GmbH & Co. KG auf Verzicht der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne informiert. Den Anträgen auf Verzicht der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne war jeweils eine vorgefertigte Verzichtserklärung beigefügt, die von den einzelnen Städten unterschrieben an die Ihr Platz GmbH & Co. KG zurückgesandt werden sollte. Seinerzeit hatten wir empfohlen, die Erklärung über einen Verzicht der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne nicht abzugeben. Zum damaligen Zeitpunkt schien uns die Angelegenheit nicht entscheidungsreif, da die Antragsteller keinerlei Unterlagen beigebracht hatten, die die Städte und Gemeinden als Entscheidungsgrundlage benötigen. Im Übrigen ist nicht von vornherein ein Erlass der Gewerbesteuerforderung geboten. Vielmehr kommt zunächst eine Stundung der Gewerbesteuerforderung in Betracht.

Zwischenzeitlich hat das Finanzamt Osnabrück-Stadt in einem Zerlegungsbescheid die auf die einzelnen Städte und Gemeinden voraussichtlich entfallenden Gewerbesteuervolumen bzw. das Erlassvolumen beziffert. Außerdem wird festgestellt, dass es sich bei den entsprechenden Beträgen um den Steueranteil auf Sanierungsgewinne handelt. Auch der Insolvenzplan liegt nach unseren Informationen den Standortkommunen mittlerweile vor. Insofern sind die Entscheidungsgrundlagen für die Städte und Gemeinden nunmehr gegeben. Wir raten daher, die Gewerbesteuerforderungen, die auf die Sanierungsgewinne entfallen, zu stunden und die Entscheidung über den vollständigen Verzicht anzukündigen.

Az.: IV/1 932-00

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