Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 590/2009 vom 11.11.2009

Erhöhungszahl beim Fonds Deutsche Einheit für die Gewerbesteuerumlage 2010

Die Gemeinden in den alten Ländern müssen sich seit 2005 gemäß § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) mit 40 Prozent an den im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich 2.582.024.000 Euro, also mit ca. 1,032 Mrd. Euro, beteiligen und den entsprechenden Betrag an die alten Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte — somit 20 Prozent bzw. 516,4 Mio. Euro — durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt den kommunalen Spitzenverbänden den Referentenentwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 GFRG im Jahr 2010 zur Unterrichtung übermittelt. Durch die vorgesehene Verordnung soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 und 3 GFRG für das Jahr 2010 in Anpassung an die für das Jahr 2010 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer um 7 Prozentpunkte erhöht werden. Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung vom November 2009 für das Jahr 2010.

Der Vervielfältiger insgesamt zur Gewerbesteuerumlage wird damit im nächsten Jahr 71 Punkte betragen.

Az.: IV/1 932-03

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