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StGB NRW-Mitteilung 677/2000 vom 05.12.2000

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

Im Nachgang zum Jahresgespräch der kommunalen Spitzenverbände bei Bundesminister Schily hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Entfernungspauschale dem Bundesinnenminister in der Frage der Wegstreckenentschädigung nach Reisekostenrecht erneut angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Einführung einer Entfernungspauschale im Steuerrecht nun auch die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung geboten sei (siehe DStGB Aktuell 4000). In seiner Antwort befürwortet Bundesminister Schily zum ersten Mal grundsätzlich eine maßvolle Anhebung der Wegstreckenentschädigung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen. Er macht jedoch das Zustandekommen des Gesetzes über die Entfernungspauschale zur Voraussetzung. Weiterhin führt der Bundesminister an, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Kraftfahrzeugkosten im Einvernehmen mit der Bund-Länder-Kommission für Reise- und Umzugskostenrecht zwar eine Kostensteigerung festgestellt wurde, diese aber unter Einbeziehung von Kraftfahrzeugen bis zur "Golf"-Klasse eher gering ausfalle. Der Wortlaut der Antwort von Bundesminister Schily wird nachfolgend wiedergegeben:

"In Ihrem Schreiben vom 29.September 2000 zur Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz führen Sie an, aus dem Kabinettbeschluss über die Einführung einer Entfernungspauschale folge, nun ebenfalls die Sätze der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz deutlich anzuheben.

In der Sache befürworte ich durchaus eine maßvolle Anhebung der jetzt ausgebrachten Sätze wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen im Kraftfahrzeugbereich. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Entscheidung bezüglich der Sätze für den Einsatz von Kraftfahrzeugen im steuerrechtlichen Bereich (z. B. zugunsten einer Entfernungspauschale) getroffen ist. Derzeit ist eine solche Entscheidung im Konsens mit den Ländern noch nicht gefallen.

Zu der Höhe einer etwaigen Anpassung der Wegstreckenentschädigung bemerke ich, dass jüngst unter Berücksichtigung der aktuellen Kraftfahrzeugkosten im Einvernehmen mit der Bund-Länder-Kommission für Reise- und Umzugskostenrecht zwar eine Kostensteigerung festgestellt wurde, diese aber unter Einbeziehung von Kraftfahrzeugen bis zur "Golf-Klasse eher gering ausfällt."

Quelle: DStGB Aktuell

Az.: I/1 041-13

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