Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 496/1999 vom 05.08.1999

Erhöhung der Gewerbesteuerumlage Deutsche Einheit

Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt, die besondere Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" in jährlicher Anpassung an die Annuität der Länder um 9 %-Punkte zu erhöhen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des BMF vom 1. Juli 1999 hervor.

Der im Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik errichtete Fonds "Deutsche Einheit" ist von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzieren. Die Gemeinden sind bundesdurchschnittlich mit 40 v.H. an den Schuldendienstleistungen der Länder beteiligt. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte – somit 20 v.H. – durch eine jährliche anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen. Die Annuität der Länder beläuft sich für 2000 auf 5,330 Mrd. DM. Hieran sind die Gemeinden über den Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage mit 1,066 Mrd. DM zu beteiligen.

Durch die vorgesehene Verordnung soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz für das Jahr 2000 in Anpassung an die für 2000 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer um 9 v.H.-Punkte (wie 1999) erhöht werden. Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung vom Mai 1999 für das Jahr 2000.

Az.: IV-932-03

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