Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 205/2020 vom 26.02.2020

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2019

Das MHKBG hat am 06.02.2020 die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung vorgestellt. Danach wurden im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 937,8 Millionen Euro (2018: 923,4 Millionen Euro) bewilligt. Gegenüber 2018 konnten somit in 2019 rund 14,4 Millionen Euro bzw. + 1,6 % mehr an öffentlicher Wohnraumförderung bewilligt werden. Allerdings wurde das Fördervolumen erneut nicht vollständig abgerufen. Mit der Bewilligung von 937,8 Mio. Euro wurden 2019 insgesamt 8.513 Wohneinheiten (WE) öffentlich gefördert (2018: 8.662 WE). Gegenüber 2018 verringert sich die Anzahl der geförderten Wohneinheiten in 2019 insgesamt um 149 WE bzw. – 1,7 %.

Im Bereich der Förderung des Mietwohnungsbaus ist die Zahl der Bewilligungen deutlicher zurückgegangen: Wurden 2018 noch Mittel für 6.159 Mietwohnungen beantragt, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 5.463. Dies ist ein Rückgang von 11,3 % (696 WE). Im Jahr 2017 waren noch 7.230 WE gefördert worden und im Jahr 2016 9.301. Dem gegenüber sind die Förderanträge für Eigentumsförderung und Modernisierungsförderung gestiegen.

Die Veröffentlichung gibt einen umfassenden Überblick über die Mittelbewilligungen in den einzelnen Programmarten und aufgeschlüsselt für alle Kreise und kreisfreien Städte.

Die Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2019 können auf der Internetseite des MHKBG unter folgendem Link als PDF-Dokument herunter geladen werden:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Ergebnisse_der_oeffentlichen_Wohnraumfoerderung2019_0.pdf

Az.: 20.4.3-001/003 gr

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