Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 796/2020 vom 22.12.2020

Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Für die getrennte Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Elektro- Altgeräte müssen vom Letztbesitzer getrennt vom sonstigen Siedlungsabfall entsorgt werden (§ 10 Abs. 1 ElektroG). Hierzu haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in NRW: kreisangehörige Städte und Gemeinden für die Einsammlung der Abfälle; Kreise für die Entsorgung der Abfälle) gemäß den § 13 Abs. 1 Satz 1 ElektroG Sammelstellen einzurichten. Dort können die Letztbesitzer die bei ihnen angefallenen Elektro-Altgeräte abgeben (Bringsystem). Bei der Anlieferung der Altgeräte an den Sammelstellen darf kein Entgelt erhoben werden (§ 13 Abs. 4 ElektroG). Neben einem Bringsystem kann auch ein grundstücksbezogenes Holsystem, insbesondere für Elektro-Großgeräte, angeboten werden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 ElektroG). Die Kosten für die Erfassung der Elektro-Altgeräte im Bring- und Holsystem können über die Abfall-Einheitsgebühr bezogen auf das Restmüllgefäß refinanziert werden.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, die Elektro-Altgeräte an sog. Übergabestellen - nach Sammelgruppen geordnet - in Containern bereitzustellen (§ 14 ElektroG). Diese Container werden von den Herstellern an sog. Übergabestellen kostenfrei zur Verfügung gestellt (§ 15 ElektroG). Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) der Hersteller organisiert für diese die Abholung und Zuführung der Elektro-Altgeräte zu den Demontagebetrieben (§§ 5, 31 ff. ElektroG). Diese Kosten werden – ebenso wie die Kosten für die Bereitstellung der Sammelcontainer an den Übergabestellen - von den Herstellern im Rahmen der ihnen obliegenden Produktverantwortung getragen (§§ 23 ff. KrWG).

Die EAR hat eine Kampagne zur Erfassung von alten Elektro- und Elektronikgeräten gestartet. Unter der Internetadresse https://e-schrott-entsorgen.org/ wird über die Möglichkeiten der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten informiert. Es besteht auch die Möglichkeit, kostenfrei Werbematerialien zu bestellen. Ziel der Kampagne der EAR ist es, die Sammelmengen an Elektro-Altgeräten zu erhöhen.

Az.: 25.0.2.1 qu

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