Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 697/1998 vom 05.12.1998

Entwicklung des Bürgernetzes

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat nach dem Grünbuch "Das Bürgernetz – Wege zur Nutzung des Potentials des Öffentlichen Personennahverkehrs in Europa" eine Mitteilung mit dem Titel "Die Entwicklung des Bürgernetzes – Warum ein attraktiver lokaler und regionaler Personenverkehr wichtig ist und wie die Europäische Kommission zu seiner Schaffung beiträgt" an den Rat, das Europäische Parlament, den Ausschuß der Regionen und den Wirtschafts- und Sozialausschuß gerichtet. Darin wird ein dreijähriges Arbeitsprogramm der Kommission für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs beschrieben.

Der Bundesrat hat zu dieser Mitteilung eine im wesentlichen ablehnende Stellungnahme gefaßt. Zentraler Anhaltspunkt für den Bundesrat ist die teilweise nicht ausreichend berücksichtigte Subsidiarität der Mitgliedsländer der EU. Der Bundesrat betont deshalb, daß die Konzeption, die Gestaltung und die Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs durch die örtlich zuständigen Stellen geregelt werden müssen, um ortsgerechte und flexible Lösungen im Öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen. Hierbei seien auch die beteiligten Verkehrsunternehmen einzubinden.

Weiter sieht der Bundesrat die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren in städtischen Gebieten nicht als förderlich für den ÖPNV an. Die Kommissionsmitteilung empfiehlt Straßenbenutzungsgebühren zur aktiven Steuerung der Pkw-Nutzung in überlasteten Gebieten.

Hinsichtlich der Novellierung der Nahverkehrsverordnung in der EU macht der Bundesrat darauf aufmerksam, daß eine vollständige Regulierung nicht im Interesse der Länder liege, die Einfügung verstärkter Wettbewerbselemente in den derzeitigen Ordnungsrahmen jedoch unterstützt werde. Der bisher in Deutschland erreichte hohe Integrationsgrad der Nahverkehrssysteme dürfe jedoch nicht gefährdet werden.

Weiter stellte der Bundesrat fest, daß die Rolle der räumlichen Planung für die Struktur und die Kostendeckungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel in der Mitteilung nicht in ausreichendem Maße zur Sprache komme. Gleiches gelte für die Berücksichtigung des Umweltverbundes und die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen wie dem Car-Sharing.

Az.: III 640 - 00

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