Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 171/2021 vom 24.03.2021

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermodalitäten ab 1. April 2021

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" werden ab dem 1. April 2021 neue Themenfelder gefördert: Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität. Zudem werden höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt. Es ist eine Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent möglich.

Ziel ist es, den Klimaschutz im Quartier zu stärken und damit auch die Kommunen weiter zu unterstützen. Klimaschutz und Klimaanpassung sollen jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden können. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und KfW haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Dies ist, gerade mit Blick auf Kommunen in schwieriger Haushaltslage, zu begrüßen.

Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden zukünftig auch verstärkt Online-Angebote gefördert. Mit der „Energetischen Stadtsanierung“ leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen.

Die Zuschussförderung (Programm 432) wird für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 Prozent auf 75 Prozent erhöht, Kommunen müssen dann statt 15 Prozent nur noch 5 Prozent kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die u. a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) sind die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 Prozent ebenfalls ausgeweitet und verbessert worden. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem Programm über 2.000 Förderzusagen erteilt. Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Milliarden Euro für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Millionen Euro für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Weitere Informationen finden sich unter www.kfw.de

Az.: 20.2.2-002/015mag

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