Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 505/2016 vom 20.07.2016

Einstufung von CETA als gemischtes Abkommen

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Sitzung am 5. Juli beschlossen, dem Europäischen Rat vorzuschlagen, das geplante Handelsabkommen mit Kanada (CETA) als sog. gemischtes Abkommen abzuschließen. Dies ist die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Abkommens durch die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten, wie sie die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Bundesregierung gefordert haben. Zuvor hatte es eine intensive Diskussion zur Frage gegeben, ob CETA ein gemischtes Abkommen ist und deshalb auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss.

Die Bundesregierung hatte in der Diskussion die Auffassung vertreten, dass im CETA-Abkommen auch Materien in Zuständigkeit der Mitgliedstaaten geregelt werden und CETA deshalb ein gemischtes Abkommen ist. Diese Einschätzung wird von den kommunalen Spitzenverbänden und vom VKU geteilt. Nur durch die Beratung in den nationalen Parlamenten kann eine intensive Befassung des Abkommens mit Blick auf die Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge gewährleistet werden.

Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium klar definiert, wie die kommunale Daseinsvorsorge in Deutschland auch im Rahmen von internationalen Freihandelsabkommen abgesichert werden kann. Die Einhaltung dieser „roten Linien“ muss jetzt auch durch die Beratungen im Deutschen Bundestag überprüft werden können.

Der Europäische Rat wird in der Folge den Vorschlag der EU-Kommission beraten. Ziel ist es, im Herbst einen Ratsbeschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen. Im Anschluss daran erfolgt das Zustimmungsverfahren im Europäischen Parlament.

Nach der jetzt getroffenen Entscheidung wird nach Einschätzung des in der Sache federführenden Bundeswirtschaftsministeriums neben dem Bundestag auch der Bundesrat mit der Zustimmung zum Abkommen befasst werden. Im Rahmen der Sitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 6. Juli hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt, die Bundesregierung werde den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes vorlegen, das auch im Bundesrat zustimmungspflichtig sei.

Es müsse jetzt definiert werden, welche Teile des Abkommens von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müssten und welche nicht. Dazu gebe es aber noch keine Überlegungen. Seiner persönlichen Ansicht nach gehören die Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit in den Teil des Abkommens, der von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müsse. Die Teile des Abkommens, die in die europäische Zuständigkeit fallen würden (EU only) könnten mit Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten. Es sei das Recht des Europäischen Parlaments, einen solchen Beschluss zu fassen.

Az.: 28.5-002/001 we

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