Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 471/2018 vom 28.06.2018

Einigung der Koalition auf Bundesebene beim Baukindergeld

Im Zuge einer nötigen Wohnungsoffensive hat sich der StGB NRW neben anderen Maßnahmen (Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, Kostensenkung im Wohnungsbau, Verbesserung der kommunalen Baulandmobilisierung etc.) auch für eine Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgesprochen. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Eigenheimquote in Deutschland beim selbstgenutzten Wohneigentum mit ca. 45 Prozent der Haushalte die niedrigste Quote im Vergleich aller EU-Staaten ist und selbstgenutztes Wohneigentum ein Baustein zur Vermögensbildung und zur Alterssicherung darstellt.

Bekanntlich hat sich die Regierungskoalition der Forderung nach einer Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums angeschlossen und im Koalitionsvertrag u.a. die Einführung eines Baukindergeldes vereinbart. Über dessen konkreter Ausgestaltung gab es in der großen Koalition Streit. Zur Begrenzung der staatlichen Leistungsgewährung auf insgesamt 2 Mio. € war vorgeschlagen worden, eine Flächenbegrenzung einzuführen.

Der hierdurch ausgelöste Streit konnte nun mit einer Einigung auf ein befristetes Antragsfenster ausgeräumt werden. Nur wer bis zum 31. Dezember 2020 den staatlichen Zuschuss beantragt, kann für die Dauer von zehn Jahren 1.200 € Baukindergeld pro Kind erhalten, wobei der Anspruch rückwirkend für Ersterwerber ab dem 1.1.2018 gelten soll.

Mit der Befristung ist eine Einigung in dem strittigen Punkt gelungen, wonach ein Paar mit zwei Kindern nur noch dann Anspruch auf die Förderung haben sollte, wenn es eine Immobilie mit maximal 120 Quadratmetern Wohnfläche kauft. Insofern bleibt es dabei, dass es für die Inanspruchnahme des Baukindergelds nur eine Einkommens-, aber keine Flächengrenze gibt.

Der StGB NRW begrüßt das Absehen von einer Flächengrenze, da sie nicht die tatsächlichen Wohnbedingungen widergespiegelt hätte. Die meisten Familien in Deutschland leben auf mehr als 120 Quadratmetern. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes hatten Paare mit einem Kind und einer eigenen Immobilie zuletzt durchschnittlich 133,5 Quadratmeter zur Verfügung. Für Paare mit zwei Kindern beträgt die durchschnittliche Wohnungsgröße 139,7 Quadratmeter.

Auch aus Sicht des StGB NRW hätte eine Flächengrenze beim Baukindergeld den Bestandserwerb in Innenstädten und Ortskernen bei dort oft höheren Wohnungsgrößen erschwert und damit die Gefahr einer Abkehr von der Innenentwicklung bedeutet. Er wäre tendenziell auch zulasten ländlicher Räume mit dort oft größeren Wohnflächen gegangen. Daher ist der jetzige Kompromiss der Großen Koalition zu begrüßen.

Az.: 20.4.1.2-004/003

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