Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 827/1999 vom 05.12.1999

Einführung des Euro-Bargelds in den EU-Staaten

Die EU-Finanzminister (Ecofin) der EU-Mitgliedsstaaten haben sich Mitte September 1999 getroffen und sich unter anderem hinsichtlich der Einführung des Euro-Bargeldes ausgetauscht. Alle EU-Staaten - bis auf Italien - wollen das nationale Bargeld schon bis Ende Februar 2002 vollständig durch Euromünzen und -scheine ersetzen. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Städte und Gemeinden hingewiesen, der mit dem Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel verbunden wäre. Daher werden von kommunaler Seite die Vorstellungen der Bundesregierung begrüßt, wonach die DM per 01.01.2002 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren soll. Bis Ende Februar 2002 können DM-Scheine und -Münzen noch im Barzahlungsverkehr eingesetzt werden.

Prinzipiell ist es den Euro-Ländern möglich, bis zum 30. Juni 2002 die nationalen Währungen als Zahlungsmittel zu benutzen. Nach den Vorstellungen der Mehrheit der Euro-Länder soll die Phase des parallelen Bargeldumlaufs erheblich verkürzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in der Vergangenheit stets gegen einen doppelten Bargeldumlauf ausgesprochen, da der hiermit verbundene Umstellungsaufwand – vor allem im Bereich der Automaten – unverhältnismäßig hoch ausfallen würde. Aus kommunaler Sicht ist die Einführung des Euro-Bargeldes per Stichtag daher zu begrüßen.

Az.: IV-960-00/1

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