Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 782/2006 vom 08.11.2006

Einführung des Elterngeldes

Nach dem Deutschen Bundestag hat jüngst auch der Bundesrat das Gesetz zur Einführung des Elterngelds verabschiedet. Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.

Az.: III 820-3

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