Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 507/2010 vom 04.11.2010

Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets

Zu der für den 01.01.2011 geplanten Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rahmen des SGB II haben die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur organisatorischen Vorbereitung folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:

Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Änderungen im SGB II und SGB XIl befinden sich derzeit irn parlamentarischen Verfahren. Ein Bestandteil der Neuregelungen soll die Einführung der sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche sein. Nach derzeitigem Stand des Verfahrens soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht werden, die Umsetzung dieser Leistungen, falls von ihnen gewünscht, zu übernehmen. Da der Zeitrahmen sehr eng bemessen ist, haben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Prozess auf den Weg gebracht, mit dem die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes vorbereitet werden soll. Ziel ist es, dass die Beteiligten vor Ort frühzeitig informiert sind und gegebenenfalls konstruktive Gespräche beginnen können.

In gemeinsamen Gesprächen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen die Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe geklärt und Umsetzungswege entwickelt werden. Zwar fehlt es noch an den notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Festlegungen, die unabdingbar vorliegen müssen, bevor sich eine Kommune für die Beauftragungsmöglichkeit entscheidet. Insbesondere muss im parlamentarischen Verfahren noch Einigkeit hergestellt werden über den Umsetzungsprozess. Ziel ist es, die gegenwärtig noch unterschiedlichen Standpunkte über die sinnvolle Ausgestaltung der Leistungserbringung zu einem gemeinsam getragenen Konzept zusammenzuführen. Dennoch sind bereits zeitnahe Informationsgespräche zwischen den Beteiligten vor Ort sinnvoll, um im Vorfeld bereits Anforderungen und Rahmenbedingungen zu erörtern.

Parallel dazu erhält die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Bereitstellung eines Basisangebots zum 1. Januar 2011 zu gewährleisten für den Fall, dass eine Beauftragung nicht gewünscht ist bzw. nicht rechtzeitig erfolgen sollte. Dieses Verfahren ist dem Zeitdruck und der Komplexität der Aufgabe geschuldet, die sich aus der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 ergeben.

Alle Beteiligten werden gebeten, sich vor Ort konstruktiv in diesen Prozess einzubringen.

Az.: III 810-2

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