Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 612/2012 vom 12.11.2012

Eckpunktepapier zum Länderfinanzausgleich

Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen der Länder haben Ende Oktober 2012 ein Eckpunktepapier zur Reform des Länderfinanzausgleichs und der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen nach 2019 beschlossen. Für die nächste Legislaturperiode wird die Einberufung einer Föderalismuskommission III angeregt. Diese soll sich auch mit Fragen einer Gemeindefinanzreform beschäftigen.

I. Hintergrund

Zu den Elementen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs gehören - aufeinander aufbauend - die Umsatzsteuerverteilung, der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Mit dem bundesstaatlichen Finanzausgleich sollen alle Länder finanziell in die Lage versetzt werden, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen und ihre Eigenstaatlichkeit zu entfalten. Die Grundzüge des Finanzausgleichs sind im Grundgesetz festgelegt. Seine konkrete Ausgestaltung erfolgt durch das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz; beide Gesetze sind bis Ende 2019 befristet.

Die Kommunen sind über den Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) an den Mehr- bzw. Mindereinnahmen ihres Landes aus der „Vorabverteilung“ der Umsatzsteuer beteiligt. Außerdem kommen den Kommunen eines Empfängerlandes anteilig auch die Länderfinanzausgleichszuweisungen über den KFA zugute, ebenso wie die Bundesergänzungszuweisungen. Umgekehrt steht den Kommunen der Zahlerländer infolge der Ausgleichsverpflichtung der Länder ein geringeres KFA-Volumen zur Verfügung.

II. Beschluss der CDU/CSU-Landtagsfraktionen

Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen haben sich auf folgende Eckpunkte für eine Reform des Länderfinanzausgleichs und der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen geeinigt:

  1. Für Berlin soll vom Bund jährlich eine Bundeshauptstadthilfe zur Verfügung gestellt werden. 
  2. Die existierenden Ausgleichselemente sollen grundsätzlich beibehalten, in ihrer Wirkung aber abgeschwächt bzw. neu organisiert werden. Diese Umstrukturierung soll schrittweise erfolgen, damit nicht einzelne Länder über Gebühr belastet werden.
  3. Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sollen in der derzeitigen absoluten Höhe fortgeführt werden. Die relative Ausgleichshöhe soll jährlich entsprechend der Rückführung des Länderfinanzausgleichs (LFA) angepasst werden.
  4. Die bisherigen Ausgleichsmechanismen sollen um ein Element erweitert werden, das der demografischen Entwicklung in den Ländern Rechnung trägt.
  5. Auch nach 2019 sollen besondere strukturelle Probleme einzelner Länder durch Sonderbundesergänzungszuweisungen aufgefangen werden.
  6. Die einzelnen Elemente des neuen Länderfinanzausgleichs sollen so austariert werden, dass kein Land überfordert wird.
  7. Der bundesstaatliche Finanzausgleich sowie die Aufgaben- und Ausgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollen grundsätzlich neu geordnet werden. Mischfinanzierungen sollen reduziert und in Zukunft möglichst vermieden werden. Aufgaben- und Ausgabenverantwortung sollen in einer Hand möglichst zusammengeführt werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich begrüßt, dass der Bund mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen ersten wichtigen Schritt gegangen ist.
  8. Die Länder sind bereit, die Kompetenzen des Stabilitätsrates, der die Haushaltsführung der Länder begutachtet und das fristgemäße Erreichen der Schuldenbremse überwacht, erforderlichenfalls auszuweiten, damit er seine Aufgabe als Hüter der innerdeutschen Finanzstabilität vollumfänglich erfüllen kann.
  9. Für den Fall, dass ein Land seine Verpflichtungen aus der strukturellen Komponente der Schuldenbremse des Grundgesetzes nicht einhält, wird ein mehrstufiges Sanktionsverfahren gefordert.
  10. Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher fordern zudem für die nächste Legislaturperiode die Einberufung einer Föderalismuskommission III zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Diese soll insbesondere Fragen zu einer Gemeindefinanzreform, den Pensionsverpflichtungen der Länder, der Aufgaben- und Ausgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, von Zuschlagsrechten auf die Gemeinschaftssteuern für Konsolidierungs- und Haushaltsnotlageländer, des Abbaus der bestehenden Altschulden und Zinslasten beantworten.

III. Länder streben „große Lösung“ an

Zeitungsberichten zufolge haben sich alle 16 Bundesländer auf einem Treffen der Ministerpräsidenten am 26. Oktober 2012 darauf verständigt, einen gemeinsamen Vorstoß zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu starten. Bis Juni 2013 und damit vor der Bundestagswahl soll zunächst eine Bestandsaufnahme vorgelegt werden.

Az.: IV/1 902-03

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