Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 709/2017 vom 13.11.2017

Eckpunkte zum Kinder- und Jugendförderplan NRW

Die NRW-Landesregierung hat Eckpunkte für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendförderplanes (KJFP) für 2018 bis 2022 beschlossen. Ziel sei es, die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes besser abzusichern. Dazu habe die Landesregierung vereinbart, die Mittel für den KJFP ab 2018 deutlich — um 11 Millionen Euro auf ca. 120 Millionen Euro — zu erhöhen.

Ab 2019 sollen die Mittel dynamisch ansteigen und nach einem bedarfsgerechten Index angepasst werden, der sich aus der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst sowie der Verbraucherpreisentwicklung für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und anderen Brennstoffen gemäß des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes ergebe. Neben einer integrativen und inklusiven Weiterentwicklung des KJFP sollen die Förderbereiche inhaltlich den aktuellen Bedarfslagen angepasst und gestrafft werden.

Az.: 35.0.1-006/001

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