Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 891/2004 vom 19.11.2004

Duales System und Wechsel der Vertragspartner

Am 9.11.2004 hat die DSD AG gegenüber der Geschäftsstelle des StGB NRW nochmals die Vertragssituation nach der erfolgten Ausschreibung und Neuvergabe der sog. Leistungsver-träge ab dem 1.1.2005 dargestellt. Auf der Grundlage der Maßgaben des Bundeskartellam-tes hatte die DSD AG eine Neuausschreibung der Leistungsverträge für den Zeitraum vom 1.1.2004 bis 31.12.2006 im Jahr 2003 vorgenommen. Hieran hatte sich eine zweite Aus-schreibung im Jahr 2004 angeschlossen, mit der neue Leistungsvertragspartner für die Zeit ab dem 1.1.2005 zu finden waren. Gegenstand der Leistungsverträge ist insbesondere die haushaltsnahe Erfassung von gebrauchten Einwegverpackungen. Hierzu gehört nicht nur die Altglaserfassung, sondern auch die Sammlung von Einwegverpackungen im gelben Sack bzw. in der gelben Tonne.

1. Änderung der Vertragspartner zum 1.1.2005

Die Geschäftsstelle hat in dem Gespräch am 9.11.2004 deutlich gemacht, dass die DSD AG als Betreiberin des Dualen Systems zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von ge-brauchten Einwegverpackungen dafür Sorge tragen muss, dass ab dem 1.1.2005 in den Ver-tragsgebieten, in denen ein Vertragspartnerwechsel bei dem sog. Leistungsvertrag stattfin-det, eine reibungslose Abfuhr der gelben Säcke/gelben Tonne sichergestellt werden muss. Entsorgungsengpässe werden nicht hingenommen. Die DSG AG hat deutlich gemacht, dass die von ihr neu vertraglich verpflichteten Entsorgungsunternehmen sog. Tourenpläne vor-legen mussten, die durch die DSD AG auf technische und zeitliche Machbarkeit im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Entsorgung der gebrauchten Einwegverpackungen abgeprüft worden seien. Zusätzlich seien seitens der DSD AG auch Reservefahrzeuge und eine Reser-vemannschaft eingefordert worden, um Entsorgungsengpässe auszuschließen. Die DSD AG hat nach ihren Aussagen außerdem dafür Sorge getragen, dass der alte Vertragspartner und der neue Vertragspartner sich frühzeitig über das jeweilige Vertragsgebiet (Entsor-gungsgebiet) verständigen, so dass ein reibungsloser Übergang vom alten zum neuen Ver-tragspartner ab dem 1.1.2005 gewährleistet sei. Vor diesem Hintergrund erwartet die DSD AG, dass die Abfuhr des gelben Sackes/der gelben Tonne bzw. des Altglases ab dem 1.1.2005 problemlos abläuft.

2. Einrichtung einer sog. Clearingstelle für die Nebenentgelte

Die DSD AG hat in dem o.g. Gespräch mitgeteilt, dass zwischenzeitlich eine Einigung der DSD AG mit den zukünftigen Konkurrenten (Landbell AG, Interseroh Dienstleistungs-GmbH) im Hinblick auf die Nebenentgelte (für die Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung und Reini-gung der Containerstandplätze) gefunden worden sei. Nach Zulassung der Konkurrenten (Landbell AG, Interseroh Dienstleistung GmbH) in NRW müssten die Kommunen dann drei Rechnungen an die zukünftig drei Systembetreiber versenden. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen eine solche Verfahrensweise zur Zeit noch nicht angezeigt ist, da die Landbell AG und die Interseroh-Dienstleistungs-GmbH gegenwärtig noch keine Freistellung vom Umweltministerium NRW mit Blick auf die Erfassung, Sortie-rung und Verwertung von Einwegverpackungen erhalten haben. Aufgabe der sog. Clearing-stelle ist es, dass die Systembetreiber zukünftig ihre Lizenzmengen offen legen müssen. Anhand der Lizenzmengen werden dann den Systembetreibern (DSD AG, Landbell AG, Inter-seroh-Dienstleistungs-GmbH) die entsprechenden Quoten zugeteilt, die dann auch maß-geblich dafür sind, in welcher Höhe die drei Konkurrenten die Nebenentgelte an die Städte und Gemeinden zu übernehmen haben. Dieses bedeutet zugleich, dass die DSD AG nicht mehr den vollen Betrag für das vereinbarte Nebenentgelt entrichten wird, sondern nur quo-tal ihren Anteil an die Städte und Gemeinden zu entrichten hat. Im Übrigen müssen dann die Landbell AG und die Interseroh-Dienstleistungs-GmbH den Rest der vereinbarten Ne-benentgelte entsprechend ihrer Quote übernehmen. Deshalb sind auch drei Rechnungen der jeweiligen Stadt/Gemeinde an drei Systembetreiber entsprechend deren quotalen An-teilen erforderlich. Zukünftig wird die DSD AG weiterhin die Verhandlungen über die Ne-benentgelte führen. Die Landbell AG und die Interseroh-Dienstleistungs-GmbH haben sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt. Grundlage für die Aufteilung der Nebenentgel-te sind die zuletzt vertraglich vereinbarten Nebenentgelte zwischen der Stadt/Gemeinde und der DSD AG.

3. Mitbenutzung der kommunalen Altpapiererfassung für Einwegverpackungen aus Pa-pier/Pappe/Karton

Aufgrund der Vorgaben des Bundeskartellamtes hat die DSD AG mit denjenigen privaten Entsorgungsunternehmen, die im Auftrag der Kommune das Altpapier im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung einsammeln, vorläufige Verträge über die Mit-erfassung der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton geschlossen. Die DSD AG zahlt den privaten Entsorgungsunternehmen auf der Grundlage der vorläufigen vertraglichen Beauftragung bei einer Bündelsammlung für die Miterfassung von Einweg-verpackungen aus Papier/Pappe/Karton 1,15 Euro pro Einwohner und Jahr, bei der blauen Tonne 1,65 Euro pro Einwohner und Jahr und bei Altpapiercontainern 1,30 pro Einwohner und Jahr. Diese Vergütungen dürften nach Auffassung der Geschäftsstelle grundsätzlich ausreichend sein, die Kosten für die Miterfassung der Einwegverpackungen aus Pa-pier/Pappe/Karton kostenmäßig abzudecken, so dass Zuzahlungen der Kommunen nicht angezeigt sind. Eine endgültige Regelung im Hinblick auf die Miterfassung von gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Hinblick auf die künftigen Systembetrei-ber (Landbell AG, Interseroh-Dienstleistungs-GmbH) konnte bislang nicht erzielt werden. Das Umweltministerium des Landes NRW hat sich bereit erklärt, in diesem Zusammenhang ein Gespräch mit dem Bundeskartellamt zu führen, um die weiteren Einzelheiten abzu-stimmen. Ein Ergebnis eines solchen Gespräches ist bislang nicht bekannt. Vor diesem Hin-tergrund wird weiterhin empfohlen, bis zur Klärung der offenen Fragen, keine Abstim-mungsvereinbarung ohne eine Einbeziehung der Papier/Pappe/Karton-Fraktion abzuschlie-ßen.

4. Neue Gesellschafterstruktur bei der DSD AG

Die DSD AG wird in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt ihre Gesellschafterstruktur ändern. Zurzeit finden Verhandlungen mit möglichen Interessenten als neue Gesellschafter statt. Das operative Geschäft der DSD AG im Hinblick auf die Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen im Rahmen des Dualen Systems wird hierdurch nach Aussage der DSD AG keine Änderung erfahren.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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