Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 781/2006 vom 22.11.2006

DStGB für flächendeckende Ganztagsbetreuung

Die Achtung und Förderung der Kinder und Familien muss nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum zentralen Leitbild der Politik in Bund, Ländern und Kommunen werden. „Wir müssen in Deutschland eine Anerkennungskultur schaffen, die die Familie und die Bereitschaft, Kinder groß zu ziehen und die damit verbundenen Herausforderungen als Wert anerkennt. Ohne dauerhafte Finanzierung wird es keine bessere Familienpolitik geben. Die Einigung bei den Unterkunftskosten und die damit verbundene Aufstockung des Bundesanteils für die Kommunen auf 4,3 Mrd. Euro ist ein positives Signal. Dieser Betrag ist allerdings nicht die spürbare Entlastung, die die Politik den Kommunen versprochen hat. Die Erwartung des Bundes, aus der Entlastung könnten die Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in die Kinderbetreuung investieren, wird so nicht in Erfüllung gehen können“, betonte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen anlässlich der DStGB-Präsidiumssitzung am 21.11.2006 in Bonn

Bereits heute wenden die Kommunen ca. 13,0 Mrd. Euro für die Kinderbetreuung auf. Wenn die Situation verbessert und eine flächendeckende Ganztagsbetreuung mit qualifiziertem Personal geschaffen werden soll, müssen Bund und Länder die dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Eine bessere Betreuung der Kinder und ein familienfreundliches Umfeld in den Städten und Gemeinden gibt es nach Auffassung des DStGB nicht zum Nulltarif.

Die jüngsten Vorschläge aus der Politik, ein Teil des Kindergeldes bzw. etwaige Erhöhungen in die Förderung und den Ausbau der Infrastruktur zu investieren, seien richtig. Deutschland gebe jährlich rd. 111 Mrd. Euro an Familienleistungen aus. Diese Mittel müssten wirtschaftlicher und zielgenauer eingesetzt werden. Allein die Kindergeldleistungen betrügen mehr als 35 Mrd. Euro. Die meisten europäischen Länder zahlten deutlich weniger Kindergeld, investierten mehr in die Infrastruktur und seien damit erfolgreicher. Mit einem zehnprozentigen Anteil davon, also 3,5 Mrd. Euro, könnte eine flächendeckende Betreuung der Kinder sichergestellt und die Qualität der Leistungen verbessert werden. Ein Teil des Kindergeldes sollte in Betreuungsgutscheine umgewandelt werden, z.B. für Kindergärten oder Musikschulen. Damit könnten die Eltern entscheiden, wo und wie sie die Betreuung ihrer Kinder in der Kommune organisieren.

Az.: III 711

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