Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 86/2020 vom 17.12.2019

DIW-Studie zum Ausbau der Windenergie an Land

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer jüngst veröffentlichten Studie untersucht, wie sich die sogenannte 10 H-Regelung für den Ausbau der Windkraft in Bayern auf die Genehmigungsverfahren ausgewirkt hat. Demnach ist der Ausbau ab 2014 mit der Einführung der Abstandsregelung in den Folgejahren um 90 Prozent eingebrochen. Für eine flächendeckende 1.000 Meter-Abstandsregelung prognostizieren die Autoren der Studie eine ähnlich erdrosselnde Wirkung. Sie empfehlen zudem eine bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen, um Anreize für die Flächenausweisung zu schaffen.

Der Rückgang der genehmigten Windenergieanlagen wird voraussichtlich zur Folge haben, dass in 2019 das jährliche Windausbauziel von 2.800 MW nicht erreicht wird und auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Zubaumenge von 65 Prozent bis 2030 gefährdet ist. Ursächlich ist neben Klageverfahren zum Natur-/ und Artenschutz auch häufig die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung hat sich die große Koalition unter anderem darauf geeinigt, einen Mindestabstand von 1.000 Metern für Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen einzuführen.

Die aktuelle DIW-Studie zeigt, dass die Abstandsregelung für Windräder in Bayern den Ausbau der Windenergie um 90 Prozent gedrosselt hat. Die Autoren der Studie hatten das Ziel, die Auswirkungen der bestehenden Mindestabstandsregelung in Bayern zu analysieren. Diese sieht vor, dass seit dem Jahr 2014 jede neu errichtete Windkraftanlage in Bayern das Zehnfache der Höhe der Anlage als Abstand zur nächsten Wohnsiedlung einhalten muss (sogenannte 10 H-Regelung). Anders als im restlichen Bundesgebiet ist die Anzahl der genehmigten Neuanlagen mit dem Inkrafttreten der Regelung in den Folgejahren erheblich zurückgegangen. Als Ursache wird von den Autoren der Studie eindeutig die 10 H-Regelung benannt.

Nach Ansicht der Studie führen striktere Mindestabstände im Allgemeinen nicht zu einer Stärkung der Akzeptanz der Windräder in der Bevölkerung. Die Autoren beziehen sich bei ihrer Aussage damit auf die Entscheidung des Bundeskabinetts, dass künftig auf Bundesebene, wie im Klimapaket vereinbart, bei Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen gelten soll. Die Bundesregierung erhofft sich, mit dieser Regelung die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu erhöhen und den Ausbau wieder zu beschleunigen.

Die Autoren des DIW schlagen für eine Steigerung der Akzeptanz für die Windenergie vielmehr eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen an neuen Windkraftanlagen vor. Nur so könnten die Bereitstellung von Flächen belohnt und raumplanerische Anreize geschaffen werden. Insbesondere ländliche Gemeinden könnten hiervon finanziell profitieren und gleichzeitig das Potenzial für kostengünstige Windenergie an Land erschließen. Dies würde die Energiewende begünstigen.

Zusätzliche Informationen: www.diw.de

Die Studie bestätigt viele Einschätzungen zur 10 H-Regelung. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände dürfen die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland durch die Stagnation im Windkraftausbau an Land nicht gefährdet werden. Die Windenergie an Land ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Jedoch muss die Energiewende auch von der Bevölkerung vor Ort mitgetragen werden und die Kommunen müssen angemessen an der Wertschöpfung beteiligt werden. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich deshalb dafür ein, dass die angekündigte Grundsteuer „Wind“ auch tatsächlich umgesetzt wird und zusätzlich eine Sonderabgabe „Windstrom“ in allen Kommunen in Deutschland erhoben werden kann, deren Mittel zweckgebunden für die örtliche Gemeinschaft zum Einsatz kommen.

Az.: 28.6.9-004/001 we

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