Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 493/2020 vom 20.07.2020

Flyer zur Barrierefreiheit von Wahllokalen

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im September hat die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, in dieser Woche einen neuen Flyer über die Barrierefreiheit von Wahllokalen veröffentlicht. Neben der räumlichen Barrierefreiheit gibt der Flyer den Wahlhelferinnen und -helfern wichtige Verhaltensregeln an die Hand, um individuell auf jeden Wähler und jede Wählerin eingehen zu können.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, haben ab sofort die Möglichkeit den Flyer zu bestellen oder digital abzurufen.

Den Flyer können Sie per E-Mail unter kontakt@lbbp.nrw.de oder telefonisch unter 0211 855 3229 bestellen. Digital ist der Flyer über den Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: www.mags.nrw/broschuerenservice

Az.: 13.2.6-002/001

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