Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 616/2012 vom 05.11.2012

Dialogveranstaltung zum Übertragungsnetzausbau

Die Bundesnetzagentur hat am 24. Oktober 2012 in Mainz eine Dialogveranstaltung zum Übertragungsnetzausbau in Deutschland durchgeführt. Die Veranstaltung wurde von der Bundesnetzagentur zusammen mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund geplant. Ziel war es, die kommunale Ebene frühzeitig über die Grundzüge der Planung des Stromübertragungsnetzausbaus in Deutschland zu informieren. Die kommunale Seite hat auf der Veranstaltung gefordert, dass die Kommunen zu einem Zeitpunkt in die Ausbau-planung einbezogen werden müssen, in dem sie noch Einfluss auf den Verlauf der Trassen nehmen können. Mit der Bundesnetzagentur ist einen fortlaufender Austausch im Rahmen des weiteren Netzausbauprozesses vereinbart worden.

Der Einladung zu der Veranstaltung sind rund 40 Vertreter aus dem Bereich der Städte, Gemeinden und Kreise, aber auch der kommunalen Spitzenverbände auf der Ebene des Bundes und der Länder gefolgt.  

I.      Beschleunigter Übertragungsnetzausbau nach NABEG

Eines der wesentlichen politischen Ziele im Rahmen der Energiewende ist es, den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland zu beschleunigen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das als Teil der Energiewende-Beschlüsse im Sommer 2011 verabschiedete Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Im Rahmen der Veranstaltung stellte die Bundesnetzagentur den bisherigen Stand der Ausbauplanung für die Übertragungsnetze dar. Neben den politischen Rahmenbedingungen für den Netzausbau als Bestandteil der Energiewende ging es um die technischen, umweltrechtlichen, planerischen und verfahrensrechtlichen Implikationen des Netzausbaus.

II.     Zum Stand des Übertragungsnetzausbaus

Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber im letzten Jahr die Szenariorahmen für den Übertragungsnetzausbau konsultiert hatten, wird derzeit der von Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte Netzentwicklungsplan (2. Entwurfsfassung) von der Bundesnetzagentur einschließlich eines Umweltberichts konsultiert. Daraus wird dann der Bundesbedarfsplan entwickelt, den das Bundeskabinett - so die Bundesnetzagentur - noch in diesem Jahr beschließen soll. In der ersten Hälfte des Jahres 2013 soll dann das Bundesbedarfsplangesetz vom Gesetzgeber beschlossen werden, auf dessen Grundlage anschließend die Bundesfachplanung erfolgt.

Erst auf der Grundlage der Bundesfachplanung werden die Korridore, durch die die Übertragungsnetze verlaufen werden, festgelegt. Der genaue Verlauf der Trassen soll dann in einem sich daran anschließenden Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. Nach dem NABEG geschieht dies entweder durch die Länder oder - deren Zustimmung vorausgesetzt - zentral durch die Bundesnetzagentur.

Vor diesem Hintergrund rechnet die Bundesnetzagentur damit, dass die konkreten Trassen für die auf der Grundlage des NABEG zu bauenden Übertragungsnetze erst ab 2014 feststehen.

Auf der Grundlage des Netzentwicklungsplans ist derzeit davon auszugehen, dass der Neubau von 3.800 Kilometern Trassen und die Ertüchtigung von 4.400 Kilometern bereits vorhandener Trassen erforderlich sein werden.

In welchem Zeitkorridor dies tatsächlich erfolgt, ist derzeit unklar. So berichtete die Bundesnetzagentur auf der Veranstaltung, dass von den 1.843 Kilometern im Rahmen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) zu bauenden Leitungen mit 200 Kilometern bislang nur knapp 12 Prozent realisiert worden sind. In diesem Jahr kamen lediglich 35 neue Kilometer hinzu.

III.    Anmerkung

In der Veranstaltung wurde aber auch deutlich, dass sich der Informationsfluss zwischen den Planungs- und Genehmigungsbehörden von Bund, Ländern und den betroffenen Kommunen noch verbessern muss. Die Kommunen müssen frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Übertragungsnetzausbaus nach dem NABEG informiert werden. Außerdem muss das Zusammenwirken von Bundesnetzagentur und Landesplanungsbehörden, Übertragungsnetzbetreibern und Kommunen aufeinander abgestimmt werden.

In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger des Übertragungsnetzausbaus zu einem Zeitpunkt auf die potenziell betroffenen Kommunen zugehen, indem die konkreten Trassenverläufe noch nicht feststehen. Dies ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Kommunen Einfluss auf Trassenverläufe nehmen können und so die Interessen der örtlichen Akteure beim Netzausbau gewahrt bleiben.

Im Übrigen müssen die Übertragungsnetzbetreiber den Gemeinden die in der Stromnetzentgeltverordnung vorgesehenen Akzeptanzzahlungen für den Übertragungsnetzausbau aktiv anbieten. Dabei stellt die im Gesetz (§ 5 StromNEV) vorgesehene Höhe von 40.000 Euro pro Kilometer lediglich einen Orientierungswert dar.

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zur Bundesfachplanung nach §§ 4 ff des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) veröffentlicht. Dieser ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internetangebot unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/Netzentwicklungsplan abrufbar.

Az.: II/3 811-00/9

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