Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 506/2016 vom 19.07.2016

Deutsche Texte zum Handelsabkommen CETA öffentlich

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2016 den deutschen Text des Abkommensentwurfs mit Kanada (CETA) sowie Beschlussvorschläge unter anderem zur vorläufigen Anwendbarkeit und zur Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht. Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Veröffentlichung der Texte in einer ersten Reaktion als einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz.

Der Text des Abkommens und die Beschlussvorschläge wurden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) durch das Bundeswirtschaftsministerium an den Bundestag übermittelt (§§ 4, 6 EUZBGG). Die vorgelegten Texte werden jetzt von der Bundesregierung geprüft. Der Text ist auf der Internetpräsenz der EU-Kommission unter folgen-dem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-444-DE-F1-1-ANNEX-1.PDF .

Az.: 28.5-002/001 we

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