Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 134/2019 vom 11.03.2019

Deutliche Beschleunigung der Asylverfahren

Die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird deutlich schneller. Demnach brauchte das BAMF im dritten Quartal 2018 im Schnitt ein halbes Jahr, um ein Asylverfahren abzuschließen. Längere Verfahren gibt es weiterhin bei unbegleiteten Minderjährigen, vor allem aus Afghanistan sowie Asylbewerbern etwa aus Pakistan, Russland und Somalia. Aus Sicht des DStGB ist die Beschleunigung der Asylverfahren zu begrüßen.

Das BAMF ist hier auf dem richtigen Weg. Dies schafft Klarheit für die Betroffenen und größere Planungssicherheit für die Kommunen, nicht zuletzt, um sich stärker auf diejenigen mit Bleibeperspektive konzentrieren zu können. Um den richtigen Kurs fortzusetzen, müssen auch schwierige Verfahren bestimmter Herkunftsgruppen und unbegleiteter Minderjähriger zügiger abgearbeitet werden. Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung sind zudem im Hinblick auf derzeit rund 400.000 anhängige Klageverfahren dringend geboten.

Die Wartezeit der Asylbewerber in Deutschland auf die Bearbeitung ihrer Anträge im BAMF ist deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach vergingen im dritten Quartal 2018 im Schnitt 6,1 Monate zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im ersten Quartal waren es noch 9,2 Monate, im zweiten Quartal im Durchschnitt 7,3 Monate. Im Jahr 2017 hatten Asylbewerber durchschnittlich 10,7 Monate auf eine Entscheidung warten müssen.

Ein Grund für den Rückgang ist die gesunkene Zahl von neuen Zuwanderern. Zudem hat sich das BAMF personell und organisatorisch besser aufgestellt. Die Zahl der anhängigen Verfahren konnte Ende Dezember 2017 von 68.245 auf 58.325 Ende Dezember 2018 abgebaut werden (vgl. DStGB-Aktuell 0519-02).

Dem Bericht zufolge müssen vor allem Menschen aus Pakistan, der Russischen Föderation, Somalia und Afghanistan noch immer lange auf ihren Asylbescheid warten. Bei Syrern hingegen gehe es mit durchschnittlich 4,4 Monaten vergleichsweise schnell. Besonders lange Wartezeiten gebe es auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, vor allem für solche aus Afghanistan.

Anmerkung

Dass die Asylantragszahlen zurückgehen und die Asylverfahren deutlich schneller gehen, ist aus Sicht des DStGB zu begrüßen. Hier ist anzuerkennen, was das BAMF personell und organisatorisch leistet. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die begrenzte Aufnahme- und Integrationsfähigkeit in den Kommunen unerlässlich, sondern vor allem, um sich auf die Integration der Menschen stärker konzentrieren zu können, die längerfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden.

Die Integration in die örtliche Gemeinschaft und in Arbeit ist eine immense Herausforderung, die in den nächsten Jahren alle vorhandenen Kräfte in den Kommunen fordern wird. Die Beschleunigung der Asylverfahren muss zwingend mit weiteren Maßnahmen einhergehen:  

  • Der Stau von asylrechtlichen Streitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten muss abgebaut und beschleunigt werden müssen. Die Zahl der anhängigen Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichtsbarkeiten liegt mittlerweile bei knapp 400.000 und überschreitet bei weitem die vorhandenen Kapazitäten. Im Koalitionsvertrag findet sich lediglich ein Prüfauftrag zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung. Diesen gilt es zügig umzusetzen und konkrete Reformvorschläge zu unterbreiten. Zudem muss die Justiz finanziell und personell besser ausgestattet werden. 
  • Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger müssen schneller und konsequenter durch die Länder und den Bund umgesetzt werden. In Deutschland leben von insgesamt 234.000 abgelehnten Asylbewerbern rund 57.112 vollziehbar Ausreisepflichtige ohne Duldung, die aus bestimmten Gründen weder zurückgeführt werden können noch freiwillig ausreisen. Der Bund muss noch stärker Verantwortung für die Rückführung übernehmen und die Rückführungspraxis der Länder endlich vereinheitlicht werden. Aus kommunaler Sicht wird erwartet, dass sowohl der Bund als auch die Länder dies im aktuellen Gesetzgebungsvorhaben für eine geordnete Rückkehr berücksichtigen. 
  • AnKER-Zentren müssen in allen Ländern flächendeckend etabliert werden. Dort muss die eindeutige Identitätsfeststellung erfolgen, das Rückführungsmanagement zentral gebündelt und Rückführungen von dort aus konsequent betrieben werden. Eine Verteilung auf die Kommunen vor Identitätsfeststellung und Entscheidung über das Asylverfahren darf nicht erfolgen. (Quelle: DStGB Aktuell 0719 vom 15.02.2019)                                                                                              

 

 

Az.: 16.1.11-004

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search