Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 759/2007 vom 08.11.2007

Darlehen zur Wohnbauförderung

Die Landesregierung hat beschlossen, die Aussetzung zinserhöhender Maßnahmen bei Wohnungsbauförderungsdarlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen, die auf der Grundlage des I. und II. WoBauG bis einschließlich 2002 bewilligt wurden, über den 31.12.2007 hinaus um drei Jahre bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

Ferner hat die Landesregierung entschieden, die 1. ZinsVO und die 2. ZinsVO in einer Verordnung rechtstechnisch zusammenzufassen. Dies ist durch die Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen und Eigentumsmaßnahmen vom 09.10.2007 (ZinsVO) geschehen. Die Neufassung ist abgesehen von der Verlängerung der Aussetzung bei Miet- und Genossenschaftswohnungen mit keinen weiteren inhaltlichen Änderungen verbunden. Die Neufassung der ZinsVO wird alsbald im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht.

Ebenfalls wird auch bei Wohnungsbauförderungsdarlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen die auf der Grundlage des Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetzes bewilligt worden sind und von der ZinsVO nicht erfasst werden, die Aussetzung der zinserhöhenden Maßnahmen bis zum 31.12.2010 verlängert. Ein entsprechender Runderlass vom 22.10.2007 wird alsbald im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Gleichzeitig wurden in dem Erlass Regelungen zu Eigentumsmaßnahmen der 50er- und 60er-Jahre, die bereits in der ZinsVO enthalten sind, gestrichen. Abgesehen von der Verlängerung der Zinsaussetzung sind aber auch hier keine weiteren inhaltlichen Änderungen gegeben.

Az.: II/1 652-20

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