Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 838/2004 vom 02.11.2004

Cross-Border-Leasing vor dem Aus

Das Risiko behaftete Steuersparmodell des Cross-Border-Leasings (vgl. zuletzt unsere Mitteilungen vom August 2004, lfd. Nr. 534) steht vor dem Aus. Der Senat der Vereinigten Staaten hat im Rahmen des sog. "American Jobs Creation Act of 2004" die Steuervorteile durch grenzüberschreitende Leasinggeschäfte gestrichen. Zur endgültigen Abschaffung fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten unter das Gesetz.

Die Cross-Border-Leasing-Geschäfte werden nun vom amerikanischen Fiskus nicht mehr anerkannt, wobei Stichtag der 12. März 2004 sein soll. Hierbei ist allerdings eine Differenzierung zwischen den bis dahin abgeschlossenen, laufenden Altverträgen und neuen Verträgen erforderlich. Nach jetziger Informationslage ist davon auszugehen, dass für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen werden, die bisherigen Steuervorteile grundsätzlich auch für die Zukunft erhalten bleiben. Neue Verträge unterliegen dagegen nicht mehr dem Steuerprivileg.

Davon zu unterscheiden ist die vertragliche Gestaltung zwischen Kommune und US-Trust. Nach den bekannten Vertragsgestaltungen zum Cross-Border-Leasing liegt das Steuerrechtsänderungsrisiko für die angestrebten Vorteile nach US-Steuerrecht grundsätzlich beim US-Trust. Für den nach bisheriger Informationslage nicht eintretenden Fall, dass vor dem 12. März 2004 geschlossene Verträge für die Zukunft nicht mehr nach US-Steuerrecht privilegiert wären, träfe dieses Risiko daher den US-Trust und könnte nicht auf die deutsche Kommune als Vertragspartner abgewälzt werden.

Az.: IV/3 808-00

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