Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 677/2008 vom 28.10.2008

Bundeszentralamt für Steuern zur Arbeit der Landesfamilienkasse

„Kindergeldbearbeitung insbesondere in kleinen Familienkassen ist äußerst verwaltungsaufwändig und kostenintensiv“, so das Fazit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) nach einer aktuellen Fachgeschäftsprüfung. Damit bestätigt das BZSt Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsprüfung von Familienkassen aus dem Jahr 2004, die von einer interministeriellen Arbeitsgruppe durchgeführt wurde.

Auf Landes- und kommunaler Ebene sind in Deutschland mittlerweile 36 Landesfamilienkassen mit jeweils regionalen Zuständigkeitsbereichen eingerichtet worden. In Nordrhein-Westfalen können Kommunen und kommunale Einrichtungen ihre Kindergeldbearbeitung an die Landesfamilienkassen bei den Rheinischen Versorgungskassen (www.versorgungskassen.de) oder Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe (www.kvw-muenster.de) abgeben.

Die Landesfamilienkassen übernehmen im Allgemeinen die komplette Kindergeldbearbeitung, von der Kindergeldauszahlung über die Einspruchsbearbeitung und Prozessvertretung bis hin zu Meldepflichten u.a. gegenüber der Zulagenstelle für Altersvermögen (Stichwort: Riester-Rente).

Die Bildung zentraler Familienkassen auf Landes- und kommunaler Ebene, geht zurück auf Untersuchung der wirtschaftlicheren Organisation des Familienleistungsausgleichs durch die interministerielle Arbeitsgruppe „Neuorganisation der Familienkassen“. Diese zeigte auf, dass die Kindergeldbearbeitung in kleinen Familienkassen meist mit unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten verbunden ist. Denn jede dieser Familienkassen muss geschultes Personal bereithalten, obwohl sie vielfach nur eine geringe Anzahl von Kindergeldfällen betreut.

Der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe und die aktuellen Ergebnisse des BZSt können unter folgendem Link herunter geladen werden: www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kindergeld/034_Landesfamilienkassen/index.html

Az.: I 043-20-0

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