Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 710/2017 vom 28.11.2017

Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr"

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind ehrgeizig. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasimmissionen in Deutschland um 40 Prozent oder mehr gegenüber 1990 gesenkt werden. In drei weiteren Zehn-Jahres-Schritten sollen die Immissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent oder sogar 95 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat daher mit dem Aktionsprogramm „Klimaschutz 2020“ ein Maßnahmenpaket abgeschlossen, welches unter anderem eine klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs, ausdrücklich unter Einschluss des Rad- und Fußverkehrs, enthält. 

Als Ergänzung der nationalen Klimaschutz-Initiative führt das BMUB auch den „Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr“ durch. Der Wettbewerb ist ein Förderaufruf, dessen Ziel es ist, modellhafte investive Projekte im Bereich des Fahrradverkehrs voranzubringen und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. 

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Zusammenschlüsse von Kommunen, aber auch Unternehmen oder sonstige Einrichtungen mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung. Antragsberechtigt sind darüber hinaus jegliche Formen anderer Kooperationen von privaten und öffentlichen Stellen, an denen mindestens eine Kommune beteiligt ist. 

Gefördert werden investive Projekte mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen Neu- oder Umgestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie zur Einführung lokaler Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der Radverkehrssituation in einem klar abgegrenzten Gebiet führen. 

Die Förderung erfolgt zweistufig. In einem ersten Schritt werden aussagekräftige Projektskizzen daraufhin geprüft, ob die Einreicher formal förderfähig sind und ob das skizzierte Projekt grundsätzlich positiv bewertet wird. In einer zweiten Stufe werden die Einreicher positiv bewerteter Skizzen aufgefordert, einen formalen Förderantrag zu stellen. Projektskizzen können vom 15.02.2018 bis zum 15.05.2018 beim Projektträger (Projektträger Jülich) eingereicht werden. Die Anträge müssen über das Online-Portal des Bundes („EASY-Online“) eingereicht werden. Eine Papierversion muss unterschrieben und einschließlich aller eventuellen Anlagen bis zum 31.05.2018 eingereicht werden. 

Die Bekanntmachung in Form eines Förderaufrufes ist beim Projektträger Jülich veröffentlicht und kann im Internet unter www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_7134/bundeswettbewerb_klimaschutz_durch_radverkehr.pdf abgerufen werden. Der Förderaufruf trägt noch das Datum der erstmaligen Durchführung des Wettbewerbes vom 01.02.2017.

Beim Projektträger sind weitere unterstützende Materialien (zum Beispiel ein Musterbauausgaben-/Kostenbuch als Belegliste für investive Maßnahmen) erhältlich. Gleichzeitig wurde ein Beratungstelefon unter 030 / 201 99-3422 beziehungsweise eine E-Mail-Adresse (ptj-ksi@fz-juelich.de ) eingerichtet, unter der weitergehende Fragen zum Förderaufruf und zum „Wettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr“ gestellt werden können. 

Az.: 33.0-003/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search