Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 570/2016 vom 29.06.2016

Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau"

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat am 13.06.2016 den Startschuss für den Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2018 gegeben. Dieser Bundeswettbewerb ist Deutschlands wichtigster Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur. Nach einem zweistufigen Verfahren auf Landes- und Bundesebene wer-den die Sieger im Sommer 2018 von einer Kommission ermittelt.

Mit dem Wettbewerb werden besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen gewürdigt, mit denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Gartenanlage hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld senden. Ausgezeichnet werden Städte, Gemeinden und deren beispielhafte Kleingartenpolitik, die in besonderer Weise das Thema des Wettbewerbs „Kleine Gärten — Bunte Vielfalt“ umgesetzt haben. Zugleich wird mit dem Wettbewerb das bürgerschaftliche Engagement der Kleingärtner ausgezeichnet und die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam gemacht.

Der Wettbewerb erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden sich in den Landeswettbewerben 2016 und 2017 aus den ca. 14.000 Kleingartenanlagen 24 Kleingärten für die Endrunde des Bundeswettbewerbs qualifizieren. Eine Bundesbewertungskommission — bestehend aus sieben Vertretern unterschiedlicher Institutionen — wird im Sommer 2018 diese Kleingartenanlagen besichtigen und begutachten und daraus die Sieger ermitteln. Die Bewertung der Kleingartenanagen erfolgt in verschiedenen Kategorien. So soll in Zukunft zum Beispiel der ökologischen Bedeutung von Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden noch höhere Wertschätzung zukommen.

Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ wird gemeinsam vom BMUB und vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) veranstaltet. Der Wettbewerb, der alle vier Jahre stattfindet, geht in die 24. Runde. Interessierte können den Auslobungstext ab sofort im Internet unter www.kleingarten-bund.de abrufen.

Az.: 20.1.9-004/001

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