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StGB NRW-Mitteilung 504/2018 vom 19.09.2018

Bundesverfassungsgericht zu Zensusgesetz 2011

In seiner Urteilsverkündung am 19. September 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das Zensusgesetz 2011 sowie die dazugehörige Stichprobenverordnung für verfassungskonform erklärt. Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, sagte dazu: „Das Statistische Bundesamt begrüßt die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden das Urteil nun gründlich analysieren und die Vorbereitungen für den Zensus 2021 weiter fortführen.“

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind für die Durchführung des Zensusgesetzes zuständig. Sie beraten den Gesetzgeber beim Gesetzgebungsprozess auf Basis ihrer Erfahrungen und des aktuellen Standes der Wissenschaft. Die beim Zensus 2011 ermittelte amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie ist beispielsweise Grundlage für die laufenden Bevölkerungsstatistiken, den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich oder die Einteilung der Wahlkreise für die Bundestags- und Landtagswahlen.
Das komplette Urteil findet sich im Internet auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (Quelle: Statistisches Bundesamt,  Pressemitteilung Nr. 361 vom 19.09.2018)

Az.: 18.2.3-001

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