Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 506/2010 vom 16.11.2010

Bundestags-Antrag zur Förderung der Elektromobilität

Die Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag haben einen Antrag mit dem Titel „Mobilität nachhaltig sichern — Elektromobilität fördern“ eingebracht, mit dem die bisherige Strategie der Bundesregierung gestützt wird, mit dem aber auch Aspekte stärker betont werden, die bisher nicht im Fokus der Aufmerksamkeit standen. Der Antrag (Drucksache-Nummer 17/3479) macht zunächst deutlich, dass Elektromobilität kein Selbstzweck ist, sondern als Chance für eine nachhaltige wirtschaftliche Weiterentwicklung begriffen werden muss.

Von hier ausgehend wird die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert, die Förderung der Elektromobilität auf Forschungsfragen einerseits und auf die Integration der Elektromobilität in die Verkehrs- und Energieversorgungsnetze andererseits durch konkrete Maßnahmen und Programme zügig voranzubringen. Der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität soll dabei eine „Lotsenfunktion“ für Fördergesuche von Unternehmen und Organisationen zukommen.

Mit Blick auf die Modellregionen fordert der Antrag die Bundesregierung auf, die Ergebnisse der Arbeit in den Modellregionen zu evaluieren und die Anbindung ländlicher Regionen, also ihre Einbindung in die Elektromobilität, stärker zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die in den Bundesressorts betroffenen Etats Modellprojekte für Elektromobilität unterstützen und hierbei neben der Anbindung ländlicher Regionen auch den Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, im Bereich des CarSharing, bei Mietwagen- und öffentlichen Flotten sowie in der Zweiradtechnik und bei leichten Nutzfahrzeugen stärken.

Für den Bereich der Ordnungspolitik fordert der Antrag die Bundesregierung auf, die Rolle der Städte und Gemeinden stärker zu berücksichtigen und ihnen mehr Kompetenzen für die Umsetzung der Elektromobilität in die Praxis durch stadtplanungsrechtliche, verkehrsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Änderungen zu stärken. Hierbei stehen die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur sowie zum Erlass kommunaler Sonderregelungen - beispielsweise für die Bereitstellung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge - im Zentrum. Abschließend wird mit dem Antrag eine steuerliche Förderung (Befreiung von der Kfz-Steuer) von Elektrofahrzeugen und anderen besonders immissionsschwachen Fahrzeugen vorgeschlagen.

Der Wortlaut des Antrages kann aus dem Internetangebot des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden unter der Adresse http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/034/1703479.pdf.

Az.: III 154-00

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