Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 805/2020 vom 16.12.2020

Bundestag beschließt Verbot von Kunststofftragetaschen

Ab dem 1. Januar 2022 soll der Verkauf von Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat am 27.11.2020 einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze angestoßen hatte. Künftig dürfen Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Die besten Alternativen sind Stoffbeutel, Taschen oder Körbe.

Der Verbrauch von Plastiktüten ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Dennoch nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher noch rund 1,6 Mrd. Plastiktüten pro Jahr, also rund 20 Plastiktüten pro Kopf. „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Viele Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.

Die besten Alternativen zur Plastiktüte sind Stofftaschen, Rucksäcke, Körbe oder andere Mehrwegbehältnisse, die lange Zeit wiederverwendet werden. Auch Mehrweg-Taschen aus Kunststoffgewebe, wie zum Beispiel Polyester sind gute Alternativen. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie. Bei Stoffbeuteln muss man darauf achten, dass sie entweder aus Recyclingmaterial stammen oder ihr Grundstoff aus der ökologischen Landwirtschaft stammt, zum Beispiel Flachs oder Baumwolle.

Papiertüten wiederum haben zwar den Vorteil, dass sie schneller verrotten, wenn sie in die Umwelt gelangen. Allerdings verursacht ihre Produktion vergleichsweise viele CO2-Emissionen und es wird dabei viel Wasser verbraucht, das in der Folge aufwendig gereinigt werden muss.

Das am 27.11.2020 vom Bundestag beschlossene Plastiktütenverbot muss noch den Bundesrat passieren. Die Abgeordneten haben als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2022 gewählt.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Änderung im Verpackungsgesetz, die ein Verkaufsverbot von Plastiktüten ab dem Jahr 2022 vorsieht. In Deutschland fallen jährlich immer noch rund sechs Mio. Tonnen Plastikmüll an. Getränkebecher und andere Verpackungen wie Einweggeschirr und -besteck aus Imbissen oder Fast-Food-Restaurants werden nur kurzzeitig verwendet, im Schnitt zehn Minuten. Sie vermüllen Grünanlagen und verschandeln das Stadtbild. Hier ist ein Umdenken dringend notwendig. Die Kommunen haben auch hier eine Schlüsselfunktion zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, indem sie Bildungsangebote und Abfallberatung in Kindergärten, Schulen und Betrieben anbieten.

Weiterführende Links: Ein FAQ zum Plastiktütenverbot findet sich unter:

www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/

Az.: 25.0.8-004/004 gr

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