Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 297/2017 vom 12.04.2017

Bundesregierung zu möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge

In ihrer Antwort (BT-Drucksache 18/11474, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811474.pdf) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen stellte die Bundesregierung klar, noch keine abgestimmte Position zur „Blauen Plakette“ — also eines Fahrverbotes für bestimmte Dieselfahrzeuge - erarbeitet zu haben. Der Anstoß zu einer möglichen gesetzlichen Regelung ist von Seiten der Bundesregierung vor dem Ende der Legislaturperiode beziehungsweise vor der Bundestagswahl im September nicht mehr zu erwarten.  

Zudem betonte die Bundesregierung ihre Bemühungen um Alternativen zu flächendeckenden Fahrverboten und unterstrich die Bedeutung der Reduktion der Stickoxidbelastung: Auf EU-Ebene werde die Diskussion über effektivere Wege der Kontrolle von Realemissionen leichter Nutzfahrzeuge und PKW forciert, während man im nationalen Rahmen unter anderem eine Stärkung der Elektromobilität, den Umstieg der Bus- und LKW-Flotten auf hybride Antriebe und eine Weiterentwicklung der LKW-Maut umfangreich fördere. Zudem werde durch neue gesetzliche Regelungen Carsharing erleichtert und die Nutzung von Elektro- und Gasfahrzeugen durch Steuervorteile auch in Zukunft attraktiver gestaltet. 

Darüber hinaus verdeutlichte die Bundesregierung, dass aus ihrer Sicht primär die Länder und Kommunen für den regionalen und städtischen Verkehr verantwortlich seien. Die Gestaltung des Verkehrs und damit auch die Bekämpfung der Stickoxidbelastungen liege nicht im vorrangigen Zuständigkeitsbereich des Bundes.

Az.: 33.0-003/002

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