Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 637/2012 vom 12.11.2012

Bundesregierung plant keine Pkw-Maut

Die Bundesregierung plant derzeit keine Pkw-Maut. Sie plant auch keine weitere Ausweitung der Maut auf andere Fahrzeugklassen oder Strecken, weil dies angesichts der kurzen verbleibenden Laufzeit bis 2015 nicht mehr rentabel ist. Es zeigt sich, dass das technisch hochstehende deutsche Mautsystem wenig geeignet ist, verkehrspolitische Entscheidungen umzusetzen.

Die Bundesregierung antwortet auf eine Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur Zukunft des Mautkonzepts in Deutschland, dass sie derzeit keine Einführung einer Pkw-Maut beabsichtige. Dementsprechend gebe es auch keine abgestimmte Haltung zu einem bestimmten Modell, insbesondere nicht zur Frage, ob es eine zeitbezogene, fahrleistungsbezogene oder eine flächenbezogene Maut geben solle.

Zur Frage nach einer Entlastung inländischer Autofahrer bei der Einführung einer Pkw-Maut oder Pkw-Vignette antwortet die Bundesregierung, dass eine Entlastung deutscher Autofahrer möglicherweise ein Verstoß gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot sei. Allerdings könnte eine Diskriminierung aus objektiven Gründen des Gemeinwohls und in verhältnismäßigen Umgang gegebenenfalls gerechtfertigt sein. Zur weitergehenden Frage der Infrastrukturfinanzierung in der Zukunft, insbesondere die Vorschläge der sog. Daehre-Kommission, äußert sich die Bundesregierung nicht, sondern weist nur auf ihre Mitarbeit hin.

Zur zukünftigen Erhebung der Lkw-Maut (der jetzige Betreibervertrag mit Toll Collect läuft im August 2015 aus) gibt die Bundesregierung die Auskunft, dass eine Neuausschreibung derzeit geprüft werde. Alternativ zu einer Neuausschreibung werden auch die Optionen einer Vertragsverlängerung und die Möglichkeit überprüft, die Toll Collect GmbH zu übernehmen.

Mit Blick auf eine mögliche Ausweitung der Maut weist die Bundesregierung darauf hin, dass der derzeitige Betreibervertrag eine Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht abdeckt. Eine Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge der Gewichtsklasse zwischen 7,5 Tonnen und 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sei hingegen vom Vertrag abgedeckt und „betreibervertraglich geschuldet“. Allerdings sind weder die Vergütung noch Umsetzungsfristen und weitere Anpassungen des Vertrages bisher verhandelt und würden sich mit Blick auf die geringe Restlaufzeit des Vertrages auch nicht mehr lohnen. Zudem würde sich das Verhältnis von Kosten und Mautaufkommen bei einer Ausdehnung auf die Fahrzeugklasse zwischen 7,5 Tonnen und 12 Tonnen negativ entwickeln. Abgesehen davon seien für die Vielzahl der Lkw im Bereich der  genannten Gewichtsklassen keine Fahrzeuggeräte für die Mauterhebung verfügbar.

Die detaillierten Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion „Zukunft des Maut-Konzeptes in Deutschland“ (Drucksache 17/9623) ist als Bundestagsdrucksache Nr. 17/11098 von der Homepage des Deutschen Bundestages unter der Adresse http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711098.pdf herunterzuladen.

Einschätzung:

Die Antworten der Bundesregierung werfen ein deutliches Licht darauf, dass das gewählte Mautsystem hochkomplex und technisch herausfordernd ist. Das ist insofern ein Nachteil, als Änderungen am Mautsystem sowohl hinsichtlich der Ausweitung der Maut auf andere Fahrzeugklassen als auch auf andere Straßenklassen technisch kaum möglich sind. Aus kommunaler Sicht ist bedauerlich, dass das Mautsystem nicht so flexibel ist, dass damit politische Entscheidungen einfach umgesetzt werden können.

Az.: III/1 644-05

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