Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 441/2019 vom 01.07.2019

Anhebung des Wohngeldes für Jahresbeginn 2020 geplant

Die Bundesregierung hat am 20.06.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Drs.-Nr.: 19/10816) eingebracht. Demnach soll das Wohngeld zum 01.01.2020 erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden und alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

In dem Gesetzentwurf heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 01.01.2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke. Ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken.

Bei der Anpassung der Parameter der Wohngeldformel sei darüber hinaus eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation berücksichtigt. Vorgesehen sei die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem sollen die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben werden.

Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent. Über den Referentenentwurf hatten wir mit Schnellbrief Nr. 44 vom 13.02.2019 informiert.

Anmerkung

Der Gesetzesentwurf greift die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auf und ist ausdrücklich zu begrüßen. Das höhere und dynamisierte Wohngeld ist geeignet, einkommensschwachen Familien und Haushalten dauerhaft zu helfen.

Mit den geplanten Neuerungen driften Wohngeldleistungen und andere Sozialleistungen nicht weiter auseinander. Wohngeldempfänger müssen dann nicht mehr nach einiger Zeit bei steigenden Mieten andere Transferleistungen in Anspruch nehmen.

Az.: 20.4.2.4-003/001 gr

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