Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 41/2017 vom 02.01.2017

Bundesratsinitiative zu so genannten Gewerbesteuer-Oasen

Wie bereits unter dem 19.12.2016 mitgeteilt, hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 eine Entschließung zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen unter dem Titel „Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten“ beschlossen. Eingebracht wurde die Entschließung von Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten, welcher die Gestaltungsmodelle mit innerdeutschen Lizenzzahlungen unterbindet, sodass eine angemessene Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Gemeinden gewährleistet werden kann.

Hintergrund der Bundesratsinitiative ist, dass zur Senkung der Gewerbesteuerlast einige Unternehmen ihr geistiges Eigentum in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist in der Regel eine Gemeinde mit einem äußerst niedrigen Hebesatz. Das eigentliche operative Geschäft verbleibt bei der Produktionsgesellschaft, welche die an die Konzerntochter übertragenen Rechte über Lizenzzahlungen nutzt. Durch die Lizenzzahlungen fallen die zu versteuernden Gewinne letztlich nun nicht mehr in der Gemeinde an, wo die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sondern am Sitz der Lizenzgesellschaft. Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung solcher Gestaltungsmodelle mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen.

Grundsätzlich ist die beschlossene Entschließung mit ihrer Zielrichtung nachvollziehbar. Zumindest auf den ersten Blick zielt sie nicht auf die gemeindliche Hebesatzautonomie. In der Entschließung heißt es, dass Gewinne innerhalb Deutschlands dort zu versteuern sind, wo sie erwirtschaftet werden. Um dies sicherzustellen, wäre allerdings eine umfassende Reform der Gewerbesteuer notwendig, da man dann insbesondere auch das Zerlegungsrecht bei der Gewerbesteuer reformieren müsste.

Konkret fordert der Bundesrat die Bundesregierung letztlich aber nur dazu auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung von Gestaltungsmodellen mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen, wodurch eine angemessene Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Gemeinden gewährleistet werden kann. Konkrete Vorschläge für einen entsprechenden Gesetzesentwurf finden sich in der Entschließung nicht. Betrachtet man das im Steuerrecht sehr stringente Gleichbehandlungsgebot, könnten Schwierigkeiten auftreten, einen Vorschlag vorzulegen, der alleine dieses Lizenzmodell unterbinden würde.
Die Entschließung kann auf der Internetpräsenz des Bundesrates abgerufen werden unter  http://www.bundesrat.de/drs.html?id=635-16%28B%29 .

Az.: 41.6.2.1 mu

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