Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 713/2008 vom 21.11.2008
Bundesrat zur Anreizregulierung für den Eisenbahnsektor
Die Bundesregierung hat eine positive Bilanz der Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur im Eisenbahnsektor gezogen. Die Bundesregierung erwarte positive Effekte von einem sich entwickelnden Wettbewerb, wies in diesem Zusammenhang aber auch auf die Preissteigerungen bei den Nutzungsentgelten für die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG hin.
Der Bundesrat hat sich kritisch hierzu geäußert. Die Preissteigerungen für die Trassenpreise für die DB Netz AG lägen über der allgemeinen Inflationsrate. Die überproportionale Steigerung beinhalte Gefahren für den Nahverkehr. Erforderlich sei es, die Anreizregulierung gesetzlich einzuführen und dabei Preisobergrenzen vorzusehen. Ziel müsse es sein, bei zunehmender Trassennachfrage die Kosten für die Trassenpreise zu senken, statt die Einnahmen der DB Netz AG zu steigern. Ergänzend müsse die Regulierungsbehörde in die Lage versetzt werden, Informationsrechte gegenüber den Eisenbahninfrastrukturunternehmen durchzusetzen. Vorbild hierfür könnten die Regulierungsmechanismen im Telekommunikations- bzw. Postgesetz sein.
Der Beschluss des Bundesrates ist unter der Drucksachen-Nr. 716/08 auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates unter www.bundesrat.de nachzulesen.
Die DB Netz AG hat unter dessen bekannt gegeben, dass über 49.000 Bestellungen verschiedener Verkehre, sog. Trassenanmeldungen, bis zum April 2008 für die Erstellung des Netzfahrplans 2009 eingegangen sind. Dies bedeutet eine Zuwachsrate von 6 %, wobei die Kundenanmeldungen im Personenverkehr um etwas mehr als 3 %, im Güterverkehr um mehr als 12 % angestiegen sind. Nach eigenem Bekunden der DB Netz AG konnten Konflikte, wie Doppelbelegungen eines Streckenabschnittes nahezu vollständig und einvernehmlich in speziellen Koordinierungsvereinbarungen aufgelöst werden.
Az.: III 645-00