Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 722/2008 vom 29.10.2008

Bundesrat zum Geodatenzugangsgesetz des Bundes

Die Bundesregierung will den Zugang zu digitalen Geodaten vereinfachen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/10530) zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) sieht vor, dass in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürgern, die öffentliche Verwaltung sowie die Wirtschaft via Internet Zugriff auf Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen erhalten sollen.

Mit dem Gesetz wird eine Richtlinie (2007/2/EG) des Europäischen Parlaments umgesetzt, mit der eine EU-weite Geodateninfrastruktur (INSPIRE-Richtlinie) geschaffen wird. Geodaten werden unter anderem bei der Umweltüberwachung, bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sowie für die Planung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Sie sind jedoch auch Grundlage für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich der Not- und Rettungsdienste, im Flug- und Straßenverkehr und werden für Navigationssysteme benötigt.

Das neue Gesetz unterstützt die von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Aktivitäten zum Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE). Um die Geodaten zwischen den einzelnen Nutzern anwendbar und austauschbar zu machen, definiert die INSPIRE-Richtlinie konkrete Instrumente. Dabei sollen unter anderem anhand so genannter Geodatendienste, räumliche Daten im Internet gesucht und dargestellt werden können. Das Geoportal Bund (www.geoportal.bund.de) bietet die Möglichkeit, diese Geodaten herunter zu laden und weiterzuverwenden. Der Bundesrat hat im Gegensatz zur Bundesregierung in seiner Stellungnahme erklärt, dass bei der Verordnung eine Zustimmung des Bundesrates erfolgen soll.

Az.: II/1 671-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search