Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 212/2020 vom 18.02.2020

Bundesrat für Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Flüchtlingsunterkünfte

Der Bundesrat möchte die Ausnahmeregelungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Baugesetzbuch (§ 246 BauGB) um drei Jahre verlängern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/16502).

Die Verlängerung ermögliche es den Gemeinden, auf einen anhaltenden Bedarf an der Unterbringung von Flüchtlingen weitere drei Jahre flexibler reagieren zu können, begründet der Bundesrat den Vorstoß. Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, die Meinungsbildung dazu sei innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen.

Der Bundesrat argumentierte im Entwurf, dass „zudem zu berücksichtigen sei, dass in bestimmten Fällen ein Bauleitplanverfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen könne". Die Fristverlängerungen betreffen § 246 Abs. 8 bis 17 BauGB. Die Sonderregelungen waren geschaffen worden, um schneller und flexibler auf den Bedarf an Flüchtlingsunterkünften reagieren zu können. Sie waren Ende 2019 außer Kraft getreten.

Der StGB NRW unterstützt die Gesetzesinitiative, da es weiterhin Fälle in der Praxis gibt, bei denen Kommunen die ggf. erforderlichen Bauleitplanverfahren noch nicht zum Abschluss bringen konnten. Es ist zu erwarten, dass die Verlängerung im Zuge der für das 1. Halbjahr 2020 angekündigten Städtebaurechtsnovelle beraten wird.

Az.: 20.1.4.11-002/001 gr

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