Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 227/2021 vom 12.04.2021

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Der Bundesrat drängt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst. (Drucksache 93/21 - Beschluss) Die Initiative des Bundesrats ist mit Blick auf die im europaweiten Vergleich hohen Energiekosten in Deutschland zu begrüßen.

Aktuelles System hemmt Energiewende

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger - beispielsweise Strom, Heizöl und Gas - würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere. Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Der Vorschlag: Anreize für Verminderung von Emissionen

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen - und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein. Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Anmerkung

Die Initiative aus der Mitte des Bundesrats ist zu begrüßen. Wie die aktuelle Grafik zeigt, liegt der Strompreis in Deutschland im europaweiten Vergleich mit am höchsten. Nur Rumänien ist noch teurer. Die Kaufkraftstandards (KKS) dienen als Vergleichswährung, einer einheitlichen Kunstwährung, welche generelle Preisunterschiede zwischen verschiedenen Ländern ausgleicht. Das in Deutschland historisch gewachsene System aus Steuern, Abgaben und Umlagen ist reformbedürftig. Dies zeigt sich bereits an der Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh, welche die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen hat. Die Differenz wird gegenwärtig aus dem Bundeshaushalt kompensiert. Die beihilferechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens ist unter Juristen stark umstritten. Um die Akzeptanz der Energiewende zu stärken, muss daher zeitnah eine rechtssichere Reform erfolgen.

(Quelle: www.bundesrat.de)

Az.: 28.6.1-002/001 we

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