Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 366/2020 vom 26.05.2020

Bundesrat ergreift Initiative gegen Motorradlärm

In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung spricht sich der Bundesrat unter anderem dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen und die Möglichkeiten der Halterhaftung zu prüfen.

Mit der Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte einzusetzen. Hierzu bedarf es einer Verschärfung der europäischen Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder. Der Bundesrat hält eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.

Außerdem hält er härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen können, müsse verboten werden. Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

Halterhaftung und Fahrtenbuch

Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichen am Motorrad nicht erkannt würden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.

Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen

Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden.

Silent Rider unterstützen

Abschließend bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.

Anmerkung der Geschäftsstelle

In der Praxis treten Probleme mit dem Lärmschutz auf, wenn Motorräder missbräuchlich, also hochtourig und mit zu schneller Geschwindigkeit, genutzt werden. Motorradlärm beeinträchtigt besonders in landschaftlich reizvollen Regionen die Lebensqualität als auch die touristische Qualität. Die Geschäftsstelle unterstützt daher schärfere Maßnahmen gegen Motorradlärm. Kontroll- und Zulassungsvorschriften können jedoch nicht im nationalen Alleingang eingeführt werden. Der gemeinsame EU-Markt mit seinen europaweit harmonisierten Vorschriften verlangt, dass Verschärfungen nur auf der europäischen Ebene eingeführt werden können.

Die Frage der Halterhaftung tritt nicht nur bei Motorrädern regelmäßig auf. Auch Verstöße im ruhenden Verkehr mit parkenden Anhängern sind in der Praxis schwer zu ahnden, weswegen der StGB über seinen Bundesverband hier den Bund aufgefordert hat, eine Möglichkeit zu schaffen, gegen die Halter von Anhängern ohne Zugmaschinen vorzugehen.

Die Entschließung gegen Motorradlärm ist nicht die erste Initiative des Bundesrates. Sie wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates nachkommt.

Weitere Informationen

Beschlussdrucksache des Bundesrats 125/20: www.bundesrat.de

Az.: 33.1.5.3-001/001

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