Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 621/2019 vom 20.11.2019

Bundesrat billigt Wohngeldreform

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Wohngeldreform wird umgesetzt. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am 08. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 01. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Ab dem 01. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen. Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss etwa 660.000 Haushalten zugute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung informiert in einem Schreiben an die Kommunen über die Wohngeldnovelle.
 
Anmerkung des StGB NRW

Die dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung war überfällig und entspricht einer wiederholten Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders hochpreisige Regionen eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

 

Az.: 20.4.2.4-003/001

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