Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 383/2021 vom 09.06.2021

Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag, den 28. Mai 2021 dem neuen Verpackungsgesetz zugestimmt, welches der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Die Ergänzung des seit 2019 in Deutschland geltenden Verpackungsgesetzes soll voraussichtlich am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Die vom Bundestag beschlossene Novelle soll zum einen die Praxistauglichkeit des nunmehr seit rund zweieinhalb Jahren geltenden Verpackungsgesetzes in Deutschland verbessern. Gleichzeitig werden mit ihr zwei europäische Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Im Bereich der einheitlichen Pfandpflichten, sollen nun ab dem kommenden Jahr 2022 nahezu alle bislang gültigen Ausnahmen von der allgemeinen Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen- und dosen wegfallen. Eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Milcherzeugnisse soll dann ab dem Jahr 2024 folgen.

Neuerungen soll es auch im Bereich der Mehrwegalternativen geben. Zukünftig soll es beim Verkauf von Getränken oder Lebensmitteln, die für den sofortigen Verzehr gedacht sind, eine Verpflichtung geben, Mehrwegalternativen anzubieten.

Auch bei der Herstellung von sogenannten PET-Flaschen sieht die Novelle ab 2025 einen verpflichtenden Mindestanteil von recyceltem Kunststoff vor.

Grundsätzlich soll es künftig für bestimmte Verpackungen einen vorgegebenen Mindest-Rezyklatanteil geben. Auch die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern und ganz allgemein die Herstellerverantwortung sollen erweitert werden.

Ziel der Neuerungen ist es, den Einwegabfall in Zukunft erheblich zu reduzieren und das Recycling fortlaufend zu verbessern. So soll auch dem sogenannten Littering, womit das achtlose Wegwerfen von Plastikmüll gemeint ist, entgegengewirkt werden. Dabei soll vor allem der Ausbau der Getrenntsammlung gewisser Plastikabfallströme vorangetrieben werden.

Der Bundesrat bemängelt bei der Sache allerdings die Vollzugstauglichkeit und befindet die Novelle keineswegs für zufriedenstellend. Es müsse in naher Zukunft auf jeden Fall nachgebessert werden. Eine Berücksichtigung der fachlichen Anregungen des Bundesrats müsse aus dessen Sicht unbedingt nachgeholt werden. Die Zustimmung des Bundesrats sei außerdem lediglich aus dem Grund ergangen, der fristgerechten Umsetzung der europäischen Vorgaben nicht im Wege zu stehen. Im weiteren Verlauf liegt die Entschließung bei der Bundesregierung, für deren Entscheidung stehen allerdings keine genauen Fristen fest.

Aus kommunaler Sicht sind die Entscheidungen des Bundesrates und des Bundestages zu begrüßen, allerdings ist der Hinweis des Bundesrates auf die „Vollzugstauglichkeit“ zu beachten. Generell sind die o. g. Gesetzesregelungen, die im Übrigen grundsätzlich auf europäischen Vorschlägen beruhen, ein ernst zu nehmender Schritt via dem „Mehrwegekonzept“ die Menge der anfallenden Verpackungen zu senken und via dem „Pfandsystem“ den Anreiz, die Verpackungen regelgerecht zu entsorgen.

Was die chemische Zusammensetzung der Verpackungen betrifft, so hat die kommunale Seite in der Tat ein Interesse daran, die „Rezyklabität“, das heißt die Vereinfachung der Entsorgung, zu erhöhen.

Weitere Informationen:

Bundesrat Kompakt Artikel: www.bundesrat.de

Az.: 25.0.8-004/005 gr

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