Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 547/2016 vom 05.07.2016

Bundesnetzagentur zu Vectoring-Antrag der Telekom

Die Bundesnetzagentur hat am 21.06.2016 der EU-Kommission einen überarbeiteten Entscheidungsentwurf zur Regulierung der so genannten "letzten Meile" im Rahmen des Vectoring-Antrags der Telekom vorgelegt. Damit reagiert sie auf eine vertiefte Prüfung ihres ursprünglichen Entscheidungsentwurfs, der im April notifiziert wurde und bei der Kommission auf wettbewerbsrechtliche Bedenken gestoßen war. Nach wie vor geht es um einen aus Februar 2015 datierender Antrag der Telekom, der ihr exklusiven Zugang zu den Nahbereichen um 8.000 Hauptverteiler erlauben soll. Im Gegenzug sagte das Unternehmen zu, zusätzliche 5,9 Millionen Haushalte mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s zu versorgen.

Das Vorhaben der Telekom ist umstritten. Technisch bedingt müssten in den vom Antrag betroffenen Bereichen die VDSL-Anschlüsse anderer Anbieter umgestellt werden, da Vectoring das Nebeneinander von mehreren Anbietern nicht zulässt. Alternative Betreiber haben dann keinen physischen Zugang mehr zu den Hauptverteilern und können allerdings den Endkunden noch ihre Dienste auf Basis eines sogenannten „lokal virtuell entbündelten Zugangsprodukts (VULA)“ anbieten.

Ob die überarbeitete Fassung die EU-Kommission überzeugen kann, bleibt abzuwarten. Der Entwurf wurde nicht grundlegend geändert. Nach dem korrigierten Entscheidungsentwurf muss nun an einem betroffenen Zugangspunkt nicht mehr nur einem, sondern gegebenenfalls mehreren Konkurrenten ein virtueller Zugang (VULA) zur TAL zur Verfügung gestellt werden. Der Stichtag für Zugangsnachfrager hat sich entsprechend nach hinten verschoben. Der Zugangsschwellenwert für die Telekom-Wettbewerber wurde von 50 Prozent mit DLS erschlossenen Kabelverzweigern im Anschlussbereich auf 40 Prozent reduziert.

Allerdings ist es für die Alternativanbieter nun erforderlich, mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger als die Telekom erschlossen zu haben. Im Falle eines nachträglichen Zugangshemmnisses (wenn ein Wettbewerber den physischen Zugang aufgrund Vectoring-Belegung durch die Telekom verliert) muss nun von der Telekom für zwei Jahre ein Zugang zu Kabelkanälen oder unbeschalteter Glasfaser zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger angeboten werden. Schließlich muss die Telekom in jedem Fall einen Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene zur Verfügung stellen.

Die Telekom hat die Nachbesserung des Entscheidungsentwurfs begrüßt, die Wettbewerberverbände BREKO, BUGLAS und VATM bezeichneten ihn als Änderung von „rein kosmetischer Art“. Der aktuelle Entscheidungsentwurf liegt nun erneut der EU-Kommission sowie dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) vor. Die Kommission hat eine erneute „vertiefte Prüfung“ angekündigt, die bis zu drei Monaten dauern kann. 

Az.: 30.0.4-001/001

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