Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 513/2016 vom 21.07.2016

Bundeskartellamt zur großstädtischen Wasserversorgung in Deutschland

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 30.06.2016 einen Bericht über die großstädtische Wasserversorgung in Deutschland vorgelegt. Nach eigener Aussage will das Bundeskartellamt mit der Veröffentlichung die Transparenz über die Preisbildung und das allgemeine Verständnis über Trinkwasserentgelte verbessern. Der Bericht richtet sich an die Verbraucher und basiert auf den Datenerhebungen, die im Rahmen der Verfahren zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle bei den 38 großstädtischen Wasserversorgern mit mehr als 200.000 versorgten Einwohnern seit 2010 durchgeführt wurden.

Der Bericht des Bundeskartellamtes bescheinigt der deutschen Wasserwirtschaft zunächst eine hohe Qualität und Versorgungssicherheit, stellt dabei aber gleichzeitig fest, dass sich die Wasserentgelte in Deutschland von Stadt zu Stadt teilweise deutlich unterscheiden. Aufgrund der verschiedenen tariflichen Zusammensetzung sei für den Verbraucher oft nicht transparent nachvollziehbar, ob die Entgelte in ihrer Höhe sachlich gerechtfertigt sind. Nach den Berechnungen des Bundeskartellamtes variierten die durchschnittlichen Nettoerlöse der Wasserversorger in den 38 größten Städten Deutschlands 2013 von 1,40 Euro pro m3 bis 2,60 pro m3.

Dazu erkennt das Bundeskartellamt in seinen Ausführungen zunächst ausdrücklich an, dass diese Unterschiede zu einem Teil auch unterschiedliche innerbetriebliche Effizienz, die unterschiedliche Kalkulation von Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung sowie Ermessensspielräume hinsichtlich der Bewertung von Abschreibungsdauer, Zinshöhe und Verzinsungsbasis als Ursache für Entgeltunterschiede an. Der Bericht schließt mit Handlungsempfehlungen des Bundeskartellamtes. Er kann auf der Webseite des Bundeskartellamtes unter http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/30_06_2016_Wasserbericht.html heruntergeladen werden.

Az.: 28.9-002/002 we

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