Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 654/2008 vom 29.09.2008

Bundeskabinett zur Krankenhausfinanzierung

Das Bundeskabinett hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Krankenhäuser insgesamt um 3 Mrd. Euro entlastet werden. U.a. werden 1,35 Mrd. Euro zur 50 %tigen Beteiligung an den tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen vorgesehen.

Diese Entlastungen sind aus Verbandssicht unzureichend. Allein für die Jahre 2008/2009 stehen die Krankenhäuser vor einer Finanzierungslücke von knapp 7 Mrd. Euro. Mit den 1,35 Mrd. Euro Teilausgleich für die Tarifsteigerungen werden diese noch nicht einmal zu 50 % gedeckt. Die Gehaltssteigerungen machen insgesamt 4,2 Mrd. Euro aus. Darüber hinaus schlagen die allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere die Energiekosten, mit mehr als 3 Mrd. Euro zu Buche.

In dem Gesetzentwurf werden zur Sicherung der Leistungsfähigkeit u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

• Für Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, soll eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1.1.2012 ermöglicht werden. Hierzu erfolgt die Vergabe eines Entwicklungsauftrages, um bis zum 31.12.2009 Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene zu entwickeln;
• Für das Jahr 2009 wird eine anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 ermöglicht;
• Planmäßiger Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 % vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten;
• Einführung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern; In 3 Jahren schrittweise Aufbau einer anteiligen Finanzierung für bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst sowie Möglichkeit neuer Arbeitsorganisationen;
• Schrittweise Angleichung der heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2010 bis 2014.

Az.: III 551

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